EU-Energielabel jetzt auch für Staubsauger Top-Geräte tragen die Note „A“

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Beratungsangebot in Braunschweig

Braunschweig, 21.08.2014 Den Stromverbrauch elektrischer Geräte europaweit zu senken – dieses Ziel haben die europäische Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. Detailliert werden darin Mindestanforderungen für die Energieeffizienz und Kennzeichnungspflichten für Elektrogeräte festgelegt. Aufschluss darüber gibt seit 2011 das neue EU-Energielabel.

Ab 1. September ist es auch für Staubsauger verpflichtend. Wer beim Geräteneukauf auf den Energieverbrauch achten möchte, findet die notwendigen Informationen auf dem mehrfarbigen EU-Energielabel. Margrit Zawieja, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt die Angaben: „Jedes Gerät wird einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Die
Bezeichnung der Klassen kann sich je nach Gerätetyp unterscheiden: Mal steht A+++ für das sparsamste Gerät, mal ein einfaches A.“ Bei den Staubsaugern erhalten die sparsamsten Geräte zunächst die Note A, Schritt für Schritt kommen bis zum Jahr 2017 weitere Effizienzklassen bis hin zu A+++ hinzu.

Dann werden auch die Klassen auf dem Label entsprechend angepasst. Unabhängig von der Bezeichnung gilt jedoch immer: Je weiter das Gerät im grünen Bereich der Skala liegt, desto besser. Margrit Zawieja rät außerdem: „Am besten vergleichen Sie neben der Effizienzklasse auch den jährlichen Verbrauch, der ebenfalls auf dem Labelangegeben ist.“

Gemäß der Ökodesign-Richtlinie dürfen neue Geräte nur noch maximal 62 kWh pro Jahr verbrauchen, bei einer maximalen Leistung von 1.600 Watt. Diese Werte werden aber von den effizienten Geräten noch einmal deutlich unterboten: Ein Staubsauger der Klasse A verbraucht etwa 50 Prozent weniger Strom als ein F-Gerät.

Zusätzlich zu den Effizienzangaben enthält das Label Daten zu Reinigungsleistung, Geräuschentwicklung und Staubemission des entsprechenden Geräts.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die
Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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