Ein Schreiberling, der sich Brunswyk nennt (Teil 2)

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– nicht nur eine Polemik

Wie wir im ersten Teil unserer Polemik darlegten, hat der Wikipedia-Autor, der sich Brunswyk nennt, im Wiki-Eintrag für den belgischen Ort „Roselies“ alle Verweise auf deutsche Quellen gelöscht, die Hinweise auf Kriegsverbrechen deutscher Truppen im 2. Weltkrieg im Ort Roselies geben. Stattdessen hat er ausschließlich aus einem offziellen belgischen Unterbesuchungsbericht zitiert – der, wie wir zeigten, die deutschen Quellen zu Roselies im Wesentlichen bestätigt.

Nun bekamen wir den Hinweis, dass Brunswyk auch im Wiki-Eintrag zum Braunschweigischem Infanterie Regiment 92 den Teil zum ersten Weltkrieg von deutschen Quellen gesäubert hat. Zusätzlich löschte er dort ein Gemälde des Historienmalers Elmar von Eschwege, auf dem dieser den Häuserkampf der 92er in Roselies darstellt. Rational ist diese Tilgung kaum zu erklären, insbesondere Brunswyks Begründung befremdet:

ein „Schlachtengemälde“ des deutschen Propagandamalers Elmar von Eschwege als „Beleg“ anzuführen, ist grotesk.

 

Wofür soll denn das Bild als Beleg angeführt worden sein, Brunswyk?

Bevor wir uns mit dem Bild auseinandersetzen, rekapitulieren wir zuvor die Säuberung des Eintrags „Roselies“. Dort hat Brunswyk zum Einen alle Hinweise auf deutsche Quellen (Regimentsgeschichten, Tagebücher, usw.), die den Kampf um Roselies schildern, mit der bemerkenswerten Begründung gelöscht:

Hurra-Patriotismus aus deutscher Propaganda-Postille entfernt und offiziellen Bericht der belgischen Untersuchungskommisson von 1923 zitiert

Brunswyk fasst dann die explizite Aufstellung der Kriegsverbrechen des belgischen Berichts so zusammen, dass der Anschein erweckt wird, es handele sich um normale Kriegshandlungen, nicht um Kriegsverbrechen. – Da seien einige Menschen erschossen und getötet worden. Dass es fliehende Zivilisten waren, die erschossen wurden, spart Brunswyk aus, dass verwundete Soldaten sogar mit der Axt erschlagen wurden, nimmt er in seine Zusammenfassung nicht auf. Die entscheidenden Merkmale aus dem belgischen Bericht zur Bewertung der Taten als Kriegsverbrechen verdrängt Brunswyk aus seiner Zusammenfassung, obwohl doch der belgische Bericht gerade eine Aufstellung der deutschen Kriegsverbrechen ist und nur das.

Darüber hinaus tilgt Brunswyk zugleich mit den Quellenmaterial auch jeglichen Braunschweig-Bezug der Kriegsverbrechen im Eintrag Roselies. Es waren aber in erster Linie Braunschweiger Truppen des 92er Regiments, die in Roselies Verantwortung trugen. Für jemanden, der sich Brunswyk nennt, ist diese zweifache Verdrängung historischer Wahrheit – dabei auch die Verdrängung des Braunschweig-Bezuges – ein bemerkenswertes Phänomen. An Hermann Lübbes bekannte Fragestellung anknüpfend, lässt sich die doppelte Verdrängsleistung nur schwer „historisch verstehen“ – Sie sind eher ein Fall für Dr. Freud, Brunswyk, ein schwerer Fall.

Jetzt zum Wiki-Eintrag über das „Braunschweigische Infanterie-Regiment 92“ und das dort eingestellte, von Brunswyk aber wieder herausgelöschte Gemälde Elmar von Eschweges über den Häuserkampf des Regiments in Roselies. Brunswyk führt dazu an:

ein „Schlachtengemälde“ des deutschen Propagandamalers Elmar von Eschwege als „Beleg“ anzuführen, ist grotesk.

Und in der Folge löscht Brunswyk auch das Bild der 92er im Häuserkampf aus dem Wikipedia Eintrag über die 92er.

Brunswyks Einlassung hat tautologischen Charakter, denn regelmäßig können Gemälde kein „Beleg“ sein für die Tatsächlichkeit, die Faktizität der Ereignisse, die sie abbilden. Gemälde können – und nur darum kann es hier gehen – solche Ereignisse lediglich veranschaulichen, illustrieren. Sie können die Wahrheit dessen, das sie darstellen und veranschaulichen, nicht zugleich auch belegen. Es ist aber unsinnig, Gemälde allein wegen der prinzipiellen Begrenztheit, die sich aus der ihnen eigenen Medialität ergibt, aus Wikipedia herauszulöschen.

Man kann auch nicht sehen, dass das Bild Informationen, die es trägt, „propagandistisch“ verfälschen würde. Was ist gegen das Abgebildete einzuwenden? Gab es im ersten Weltkrieg keine kriegerischen Handlungen in Belgien? Gab es keine Kampfhandlungen in Roselies? Gab es dort keinen Häuserkampf? Wurde nicht aus Häusern des Dorfes geschossen und in die Häuser hinein? Brannten nicht auch einzelne Häuser schon während des Häuserkampfes und bevor Hauptmann von Suckow den Befehl gab: „Das ganze Dorf wird abgebrannt!“? Hing keine Rotkreuz-Fahne vom Kirchturm? – Was ist falsch an dem Bild, Brunswyk?

Das Gemälde vermittelt aber auch entscheidend Anderes und mehr als die bloßen Tatsachen, die es nicht belegen, sondern nur veranschaulichen kann. Es vermittelt ein soldatisches Selbstbild der 92ger Infanterie, ein Selbstbewusstsein und Selbstver­ständnis.

Positiv ist dazu anzumerken: Kriegsverbrechen gehören nicht zum Selbstbild der Soldaten. Zivilisten sieht man auf dem Gemälde nicht, folglich auch keine Erschießungen, keine Hinrichtungen von Zivilisten. Nach allen Berichten kamen die Einwohner auch erst auf die Straße, als sie dazu gezwungen waren, weil das Dorf auf Befehl Hauptmann von Suckows systematisch niedergebrannt wurde, nachdem die französischen Soldaten aus dem Dorf vertrieben waren. Diese Brandstiftungen sind Kriegsverbrechen. Als solche werden sie im belgischen Untersuchungsbericht auch festgehalten. Die unmittelbaren Folgen der Brandstiftungen hielt der 92er Soldat Guinand in seinen Tagebuch-Erinnerungen anschaulich fest (diese Quelle wurde von uns in früheren Ausführungen noch nicht zitiert), als die Einwohner aus ihren Häusern getrieben waren:

… das Umherirren der Einwohner, die mit hocherhobenen Armen aus der Feuerlinie sich zu retten suchen. Mütter mit Kindern auf dem Arm, alte Frauen, auf Schiebekarren von der Tochter gefahren, Greise, kaum noch fähig, zu gehen, und alle das Entsetzen in den Augen. Das ist der Krieg! Und Schrecklicheres sehen wir noch. Das Gefecht geht vorwärts, die Unseren sind die stärksten. Roselies ist schon ganz in unseren Händen. (Nachrichtenblatt der Kameraden des ehemaligen Infanteriereg. 92 Braunschweig. Heft 21, März 26, S. 119.)

Auch wenn ein Gemälde das, was es veranschaulicht, nicht zugleich auch als Wahrheit belegen kann, kann es doch das Selbstbewusstsein eines Standes, sein Ethos, leichter charakteristisch ins Bild setzen als ein Foto und kann dabei im Übrigen ebenso wahr (oder falsch) sein wie ein Foto, das ja auch immer nur einen zeiträumlich sehr begrenzten Ausschnitt ins Bild bringt und Entscheidendes gerade auch aussparen, aus dem Bild lassen kann. Was für ein Gemälde gilt, trifft ebenso auf andere künstlerische Medien zu, die den Gegenstand, den sie abbilden, selbst erst konstitutiv herausbilden, ihn erst herstellen.

Soldatenethos
Im Zentrum des Gemäldes v. Eschweges steht Regimentskommandeur Schollmeyer, der für Teilnehmer des historischen Gefechts von Roselies leicht auf dem Gemälde wiederzuerkennen war. Wilhelm von Suckow, Sohn des Kompagnieführers Hugo v. Suckow und selbst im Krieg fotografierend – mit fotografischen Mitteln hätte er Schollmeyer nicht so leicht exemplarisch ins Bild setzen können wie Maler v. Eschwege das konnte, erinnert sich:

Roselies. Wer dabei war, sieht wieder Oberstleutnant Schollmeyer vor sich, wie er verwundet mit verbundenen Kopf den wogenden Kampf um das brennende Dorf leitete. Sein hinreißendes Temparament war der feste Grund, auf dem dieses verlustreiche Gefecht sich zum entscheidenden Siege gestaltete (Nachrichtenblatt, Heft 15, März 1925. S. 58).

Das Gemälde v. Eschweges setzt das von v. Suckow schriftlich beschriebene Soldatenethos anschaulich ins Bild und die Figur Schollmeyers verkörpert es ikonographisch zentral im Gemälde: stabil stehend, mit vorwärts drängender Haltung, in den Kampf, auf den Feind gerichtet. Stand, Haltung und Handlung verbinden sich zur unverbrüchlichen Einheit und verkörpern bildlich wie sinnbildlich das soldatische Ethos der 92er Infanteristen.

Die Ikonographie für solches Soldatentum ist international. Zwei Beispiele belgischer Soldatendenkmäler zum ersten Weltkrieg mögen das zeigen, ein Relief aus Tamines und eine Skulptur aus Verviers vor Lüttich. Vor allem aus der Beinstellung der Soldaten, dem Ausfallschritt, entwickelt sich eine nach vorn gerichtete Dynamik, die sich durch die ganze Person bis in die Waffenspitzen fortsetzt und darüber hinausdeutet.

Anders als diese skulpturalen Denkmäler setzt der Historienmaler Elmar von Eschwege dies Ethos in seinem Gemälde in einer konkreten Gefechtssituation ins Bild, in der Eroberung von Roselies. Kriegsverbrechen hält er nicht fest. Sie sind auch nicht Teil des Soldatenethos der 92er und Kriegsverbrechen kamen in der Phase des Gefechts, die das Gemälde v. Eschweges festhält, wohl auch nicht vor. Es zeigt weder Plünderungen, noch die systematische Vernichtung des Dorfes durch Brandstiftung, noch die – sprechen wir es aus: Ermordung und versuchte Ermordung von Zivilisten oder verwundeten feindlichen Soldaten.

Allerdings lässt es sich trotzdem nicht leugnen, dass Kriegsverbrechen von braunschweigischen Truppen verübt wurden. Die belgischen Quellen – bestätigt von deutschen Quellen – legen dar, dass es im Rahmen des Gefechts von Roselies Kriegsverbrechen in Roselies und vor dem Ort gab.

V. Eschweges Historienbild der 92er im Häuserkampf hat selbst auch Denkmalcharakter. Als ein solches ist es wesentlich aussagekräftiger als die zwei großen, steinernen Denkmäler für die 92ger auf dem Braunschweiger Hauptfriedhof. Letztere künden lediglich von der vergangenen Existenz des Regiments.

Warum, Brunswyk, haben Sie konsequenter Weise die Links auf diese Denkmäler nicht ebenfalls gelöscht? – dafür hätten Sie dann auch noch bessere Gründe gehabt, weil sie weit weniger informativ sind als das Gemälde.

Generell sind die Mittel der bildenden Kunst besser geeignet als Fotografien, um nicht nur nackte Ereignisse um ein Regiment zu belegen, sondern auch ein Standesethos zum Ausdruck zu bringen, eine Haltung, aus der sich dann die Ereignisse durch konsequente Handlungen entwickeln können. Dazu seien im Folgenden noch Beispiele von Darstellungen anderer Berufsstände, Schichten oder soziologischer Gruppen aus dem raumzeitlichen und thematischen Umfeld aufgeführt.

Arbeiterethos

Mit ähnlichen ikonographischen Mitteln wie v. Eschwege veranschaulicht eine Radierung von Pierre Paulus aus der Zeit des ersten Weltkrieges das Arbeiterethos der Berg-, Hütten- und Stahlarbeiter in der belgischen Provinz Hainaut. Paulus kam aus dem Bergarbeiterort Chatelet, etwa 5 km flussabwärts von Roselies an der Sambre gelegen und wie dieses vom Bergbau und den darauf aufbauenden Industrien geprägt.

Auf festem Stand und einer dem Gegenstand der Arbeit zugewandten Grundhaltung entwickelt sich dynamische Handlung, die Bearbeitung des Werkgegenstandes, ganz auf die Vollendung des Schaffens, auf die Schöpfung des Werks gerichtet. – Paulus präsentiert das Arbeiterethos als unverbrüchlich auf das Werk gerichtete Einheit von Stand, Haltung und Handlung noch dynamischer und wuchtiger als v. Eschwege das Soldatenethos mittels die Darstellung von Kompagnieführer Schollmeyer und seiner Mitkämpfer.

Bürgerethos
Räumlich ca. 130 km von Roselies entfernt, reiht sich dies Beispiel zeitlich und vor allem auch thematisch unserem Gegenstand an. Es geht um ein Denkmal für Kriegsverbrechen im ersten Weltkrieg, für hingerichtete Zivilisten von Lille. Auf andere Weise, aber ebenso vorbildlich verkörpert das Denkmal ein bürgerliches Ethos. In der Skulptur von Felix Desruelles präsentieren sich Einwohner von Lille in ihrem Stand und – repräsentativ für ihren Stand – mit ebensoviel Stolz und Standfestigkeit wie die Soldaten auf dem Gemälde v. Eschweges oder die Arbeiter auf der Radierung von Paulus.

Sogar direkt vor und noch während ihrer Hinrichtung trotzen sie in unerschütterlicher Haltung selbstbewusst ihrer eigenen Vernichtung, verlieren auch bei diesem Äußersten nicht ihre Contenance. Bezeichnend für das bürgerliche Ethos ist auch, wie es sich in der Skulptur zwar typenhaft, aber doch in je individualisierter Ausprägung verwirklicht.

Anders als in den Darstellungen von Soldaten- und Arbeiterethos kann sich hier Handlung aus bürgerlicher Haltung allerdings nicht entwickeln. Denn die Hinrichtung – rechts zeigt sich schon der Vollzug – setzt der Existenz aller dargestellten Bürger definitiv ein jähes Ende. Der Abbruch der Existenz erzeugt eine dramatische Wendung: Das Ethos der Handlung schlägt um in Pathos, in Trauer und Entsetzen, aristotelisch-tragisch in Furcht (phobos) und Mitleid (elios).

Wie das Denkmal für die getöteten Zivilisten in Tamines wurde auch das in Lille beim Wiedereinmarsch der deutschen Truppen im 2. Weltkrieg von diesen zerstört – einmal war nicht genug: eine doppelte Hinrichtung zivilen Lebens. Nach dem Krieg wurde das Denkmal von Lille, wie auch das der getöteten Zivilisten von Tamines, dennoch in unveränderter Form wieder aufgebaut. Auch darin zeigt sich Ethos, trotzige, unzerstörbare Haltung. Das Leben ging eben doch auch weiter. Nicht aber für die hingerichteten Zivilisten.

P.S. – Einzelheiten zum Gemälde
Noch einige Details zum v. Eschwege Gemälde. In Endnote 15 unserer Anmerkungen zu Roselies (Teil 2) stellten wir fest, dass der Maler des Bildes offensichtlich sehr gut über das Dorf Roselies und das Geschehen im Dorf informiert gewesen sein muss. Auf Grund der Namensgleichheit schien es uns möglich, dass der Adjudant des Leibbataillons der 92er, Leutnant von Eschwege und der Kunstmaler miteinander verwandt sein könnten. Das hat sich bestätigt. Ein Blick in die Heiratsurkunden des Braunschweiger Stadtarchivs belegt, dass am 3. August 1914, vier Tage bevor das Leibbataillon nach Belgien ausrückte, Hermann („Ernst Hermann Berthold“) von Eschwege, „Leutnant und Adjudant im Infanterieregiment 92“, in Braunschweig heiratete. Als Vater des Bräutigams wird der Weimarer Kunstprofessor Elmar („Friedrich Adolf Josias Eilmar“) von Eschwege angeführt, der Maler des Bildes vom Häuserkampf in Roselies.

Eine Fotografie Leutnant von Suckows zeigt auch den Sohn des Malers, Leutnant Hermann von Eschwege, „im Felde“. Ein einheitliches soldatisches Ethos konnte von v. Suckow aber nicht gut ins Bild gesetzt werden, stattdessen herrschen – wie bei einem Familienfest – diesbezüglich eher Kraut und Rüben.

Von rechts nach links eine kurze Bildbeschreibung:

  • Ernst August: Hände in den Jackentaschen, betont breitbeinig – herzogliche Hohheit hat es einfach nicht nötig.
  • Regimentskommandeur Schollmeyer: wie es sein sollte. Stramm gestanden, zackig die Hacken zusammen, liefert er seinen Rapport.
  • Leutnant von Eschwege: aktiv posierend mit soldatischem Ausfallschritt. Zugleich nachdenklich die gebändigten Hände hinter dem Rücken verschränkt. Pulver nicht unnötig verschießen. Die Verschränkung von aktiven und contemplativen Eigenschaften qualifiziert ihn zum Stabsoffizier, der er ist.
  • Freiherr von Knigge: weiß sich schon wieder nicht zu benehmen. Steht nur so rum. Streichelt den prallen Bauch, gefüllt mit requiriertem Gänsebraten und blubberndem Champagnersaft. Kann nur mühsam den satten Rülpser unterdrücken. Verzehr vermutlich ohne Serviette … Freiherr möge mal seinen Knigge lesen!

Soldatisches Ethos kann „im Felde“ mittels einer Fotografie schwerlich so konsequent ins Bild gesetzt werden wie durch ein Werk der bildenden Kunst. Um eine solche Umsetzung ging es von Eschwege. Das muss man nicht schön finden, Brunswyk, Sie müssen sich so ein Bild weder über das Bett noch ins Büro hängen, aber …

… fast hätten wir das ursprüngliche Anliegen unseres Beitrags vergessen, die Polemik. Holen wir es kurz nach, ohne zu viel Zeit auf Sie zu verschwenden, Brunswyk, das haben Sie nicht verdient. Dass Sie das aufschlussreiche Historiengemälde Elmar v. Eschweges, von einer Wiki-Autorin oder einem Wiki-Autor dankenswerter Weise in den Eintrag über das 92er Regiment eingestellt, einfach gelöscht haben, ist durch nichts zu rechtfertigen. Brunswyk, Sie sind ein …. !


P.P.S. – Fälschung von Wortbedeutungen
Es sei hier noch einmal etwas genauer auf Fehlübersetzungen und falsche Eindrücke hingewiesen, die Brunswick mit seiner Darlegung sowohl im Eintrag „Roselies“ als auch im Eintrag zum „Braunschweigischen Infanterie-Regiment Nr. 92“ erzeugt. Brunswyk übersetzt in den Einträgen zentrale Begriffe aus der zusammenfassenden Aufstellung deutscher Kriegsverbrechen in Roselies von der belgischen Untersuchungskommission, die wir schon einige Monate vor Brunswyks Eingriff in den Wiki-Eintrag als Kopie in „Anmerkungen zu Roselies“ Teil 1, vergleichend mit einbezogen und ausgewertet hatten (aus S. 694 der „Rapports“).

Im Original ist einmal von „fusillade“ die Rede. Brunswyk übersetzt das mit „Schießereien“, was so viel bedeutet wie unkontrollierte Schusswechsel zwischen diversen Parteien. Das Wort „fusillade“ hat aber zwei Bedeutungen. Eine davon ist „Schießereien“, die andere ist „Erschießungen“, „Hinrichtungen“. Welche Bedeutung hier die angemessene Übersetzung ist, muss sich aus dem Kontext erschließen – man spricht allgemein auch von der „Kontextsensitivität“ und der „Kontextvarianz“ sprachlicher Bedeutung. Nun geht es den „Rapports“ einmal ausschließlich um Kriegsverbrechen. Schießereien sind im Krieg aber eher die Regel und keine Kriegsverbrechen. Erschießungen, Hinrichtungen sind aber durchaus nicht die Regel, dabei handelt es sich vielmehr meist um Kriegsverbrechen. Deswegen wäre die Übersetzung von „fusillade“ mit „Erschießungen“ oder „Hinrichtungen“ hier die richtige Übersetzung.

Zudem geben die Rapports auch eine breitere Textausführung, die in der summarischen Zusammenfassung der Verbrechen von Roselies verdichtet und verkürzt wiedergegeben wird. Dort wird konkret von Hinrichtungen und Erschießungen berichtet, nicht aber von Schießereien im Sinne gegenseitiger Schusswechsel. Hingerichtet und erschossen werden Dimanche, Fournier, Lenain und Pfarrer Pollart. – Die Übersetzung von Brunswyk verfälscht insofern die Bedeutung von „fusillade“ im Kontext des Untersuchungsberichtes. Die Übersetzung ist falsch.

Das zweite zentrale Wort ist „achevés“. Die Übersetzung mit „Töten“ ist hier zwar nicht regelrecht falsch ist, bringt aber nicht zum Ausdruck bringt, dass es sich bei der Wortbedeutung um die Tötung von wehrlosen Tieren oder Menschen handelt. Es hat eine ähnliche Bedeutung wie „massakrieren“ oder „abschlachten“, bei Tieren auch „den Gnadenstoß/-schuss geben“. Wenn Brunswyk „achever“ schlicht mit „Töten“ übersetzt, ohne zugleich auch das Verbrecherische dieses Tötens zum Ausdruck zu bringen – ein verwundeter Franzose wird sogar mit der Axt abgeschlachtet – erweckt Brunswyk ebenfalls den falschen Eindruck einer normalen Kriegshandlung.

Die Übersetzungen von Brunswyk haben manipulativen, sinnverfälschenden Charakter. Dass er Hinweise auf aufschlussreiche deutsche Quellen aus den zwei Wikipedia-Einträgen einfach entfernt, ist ein Bubenstück für sich.

(Zu den Wortbedeutungen siehe etwa: Pons Großwörterbuch Französisch-Deutsch, Deutsch-Französich, 1999/2001; Lexis Larousse – de la Langue Francais, 1979/2002.)

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