Ein heißer Tag

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Dieser Tag hatte alles! Sommer, Sonne, Internationale Kultur, zwei Demonstrationen, eine Kundgebung, endlos Polizei (4000) und den Zwist OB Hoffmann/Polizeipräsident Döring. Alles war friedlich und Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) wurde als Grundrecht eingehalten. Es war ein guter Tag für Braunschweig und für das Grundgesetz!

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Das traditionsreiche Internationale Fest war mal wieder ein Erfolg. Es war eine Freude bei diesem Fest mit Menschen aus vielen Ländern zusammen zu feiern. Schön ist es, so viele Kulturen in unserer Stadt zu sehen. Wie immer gab es viele seltsame Dinge zu essen, zu trinken und endlos zu besprechen. Und ein attraktives Show-Programm wurde auch geboten.

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So selbstverständlich war der friedliche Festverlauf in diesem Jahr nicht. Gab es doch zuvor einigen Ärger. Neo-Nazis wollten just an diesem Tag in Braunschweig eine Demo abhalten. Zum Glück verbot die Stadt diese Demonstration. Dafür wurden zwei sog. Gegen-Demonstrationen von Braunschweiger Bürgern und Organisationen in einem breiten Bündnis angemeldet.

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Die Gegen-Demos fanden mit etwa 3000 Demonstranten statt. Die Kundgebung vor dem Bahnhof zeigte eine bemerkenswerte und begrüßenswerte Eintracht: Kirchenvertreter, Gewerkschafter, OB Dr. Hoffmann usw. Seite an Seite. Dieses Signal hatten viele Menschen in dieser Stadt nach der Einkesselung von harmlosen Bürgern bei der letzten Neo-Nazi-Demo 2005 erhofft. Diesmal stand der OB da, wo er hingehört: Als erster Bürger der Stadt an die Spitze bei der Gegendemonstration. Brav!

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Eskalation wurde erwartet. Die Stadt, besonders um den Bahnhof,  war voller Polizei, denn das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Neo-Nazis eine Kundgebung durchführen durften. Das taten dann auch etwa 300 Neonazis, die mit Zügen angereist waren. Viele waren wohl gleich nach Peine gereist, denn dort fand auch eine Neo-Nazi-Demo statt – sozusagen eine Ausweichdemo. Noch während der Veranstaltung wurden aus Braunschweig starke Kräfte abgezogen, um sie nach Peine zu entsenden.

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Wohl abgeschirmt von einem massiven Polizeiaufgebot, fanden sich die Neo-Nazis dann in einem abgesperrten Areal mit Dixi- Klos versorgt.

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Trotzdem, es bleibt ein Ärgernis. Der von OB Hoffmann öffentlich in der Zeitung ausgetragene Konflikt mit dem Polizeipräsidenten Döring. Während OB Hoffmann dem Oberwaltungsgericht (OVG) auf Anfrage beschied, dass es keine Ausweichgelegenheit für die Neo-Nazi-Demo in Braunschweig gäbe, hatte der Herr Döring dem OVG mitgeteilt, dass es bei starken Polizeikräften durchaus die Möglichkeit gibt, die Demo als Kundgebung auf einem begrenzten Areal stattfinden zu lassen. Also entschied das OVG für die Demo und gegen Hoffmanns Willen. Damit begann der OB Dr. Hoffmann mal wieder das, was er besonders gut kann: In der Öffentlichkeit Personen abkanzeln, sei es nun seine eigene Bauverwaltung oder nun den Polizeipräsidenten.  Doch der ließ sich das zu Recht nicht bieten, denn Döring hatte den Artikel 8 des Grundgesetzes fest im Auge.  – Die Versammlungsfreiheit als Grundrecht. An OB Hoffmann muss die Frage gestellt werden, ob er diesen wichtigen Artikel des GG wirklich so wenig ernst nimmt und das OVG ebenso, dass er dem OVG eine nicht korrekte Auskunft geben musste. Was bewegt diesen Mann zu diesen Ausfällen? Eitelkeit, dass er allein es sein wollte, der den Aufmarsch verhindert. Oder diese unerträgliche Rechthaberei? 

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  Es sei ihnen gegönnt. Der Einsatz stand noch bevor.

Zusammenfassend: Es ist gut, dass der Artikel 8 im GG verteidigt wird. Unsere Stadt kann es durchaus auch mal ertragen, dass einige Hundert Neo-Nazis einer äußerst begrenzten Anzahl von Bürgern ihre Parolen entgegen rufen. Durch die starke Präsenz der Polizei war alles friedlich verlaufen. Das sollte unser Internationales Fest nicht stören. Es war ein guter Tag für Braunschweig!

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