Ein Drittel der Beschäftigten in Braunschweig rutschte nach Jobverlust direkt in Hartz IV

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Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte bei Jobverlust keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In Braunschweig rutschten 2011 ein Drittel der sozialversichert Beschäftigten nach Verlust ihr sozialversicherten Arbeitsplatzes direkt ins Hartz IV-System. Besonders kritisch war die Situation im Gastgewerbe und der Leiharbeit. Der DGB Braunschweig forderte daher einen besseren Schutz kurzfristig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung.

Michael Kleber, DGB-Regionsvorsitzender, erläuterte: „Beschäftigte, die ihren Job verlieren, sind bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in Braunschweig weit stärker auf Hartz IV angewiesen als im Bundesschnitt. 2.805 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Dies waren fast 34 Prozent aller Arbeitskräfte, die in 2011 neu arbeitslos wurden gegenüber 26 Prozent im Bundesschnitt.“

Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld; doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit
den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert.

In 2011 sind in Braunschweig insgesamt 8.273 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, nur zwei Drittel wurden vom Versicherungssystem betreut. Besonders problematisch war nach DGB-Berechnungen die Situation in einigen Branchen. So sind im Gastgewerbe über 40 Prozent derjenigen, die im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Beschäftigung verloren haben, direkt zu Hartz IV-Empfängern geworden. In der Leiharbeit waren es sogar knapp 56 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Da die Stadt Braunschweig weitgehend die Mietkosten für alle Hartz IV-Empfänger übernehmen musste, wurde die Stadt
durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet.

Im Verarbeitenden Gewerbe war das Entlassungsrisiko wie das Hartz IV-Risiko deutlich geringer. Von den Beschäftigten, die ihren Job verloren hatten, waren in dieser Branche „lediglich“ 15 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Für die Leiharbeitskräfte in der Stadt war das Hartz IV-Risiko nach Jobverlust vier bis fünf Mal höher.

Der DGB-Regionsvorsitzende forderte daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung insbesondere für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Michael Kleber: „Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte insbesondere die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies bereits vor den Hartz-Gesetzen der Fall war. Das würde auch befristet Beschäftigte begünstigen und die Mietaufwendungen der Stadt für arbeitslose Hartz IV-Empfänger reduzieren.“

Zugang in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt

in der Stadt Braunschweig 2011 nach Rechtskreisen

 

Versicherungssystem
(SGB III)

Hartz IV-System (SGB III)

 

insgesamt

Absolut

in v. H.

Absolut

in v. H.

Verarbeitendes Gewerbe

584

497

85,1

87

14,9

Gastgewerbe

490

282

57,6

208

42,4

Verleihgewerbe

1.181

522

44,2

659

55,8

alle Wirtschaftszweige

8.273

5.468

66,1

2.805

33,9

Quelle: eigene Berechnungen auf Basis Statistik Bundesagentur für Arbeit

 


Kommentare   
 
0 #1 Andreas Matthies 2012-08-29 14:48
Ich finde es gut, dass der DGB solche konkreten Zahlen bekannt macht, das sollte ruhig öfter – am besten regelmäßig – passieren!
 
 
 

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