„Der Bundesanwalt und sein ermordeter Chef“.

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Ein aktueller Kommentar zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977, ein Hinweis auf die Zusammenarbeits-Richtlinien vom 18. September 1970 in der Fassung vom 23. Juli 1973,  in Kraft getreten am 26. Juli 1973 und ein Kommentar von Prof. Dr. Hans Joachim Selenz Jahre 2011 nach dem Besuch des Buback-Prozesses beim OLG Stuttgart mit dem Titel „Der Bundesanwalt und sein ermordeter Chef“.
 
„Warum Bundesanwalt Hemberger Zeugen ausdrücklich der Lüge bezichtigte, die aussagten, das Motorrad der Täter habe den Wagen des Generalbundesanwalts umfahren, wollte mir Herr Hemberger auf dem Flur vor dem Gerichtssaal in Anwesenheit der Creme der deutschen Gerichtsreporter damals partout nicht beantworten….“

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