Braunschweig torpediert schnelle Corona-Hilfen

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„Schnell und unbürokratisch“, so tönen seit Wochen Kanzlerin und MinisterInnen unisono, solle Betroffenen in der Corona-Krise geholfen werden. Doch ausgerechnet die sozialdemokratisch regierte Stadt Braunschweig unter dem „Genossen Markurth“ verweigert Geringverdienern und Solo-Selbständigen ihre Hilfe.

Christian C. (58) aus der Nibelungensiedlung arbeitet als solo-selbständiger Interviewer für ein bundesweit tätiges Sozialforschungsinstitut. Er hat seine Tätigkeit ordnungsgemäß steuerlich angemeldet, zahlt als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu 100% seine Beiträge selbst, und legt jeden Monat 120,- € in einem Sparkassen-Fonds für die Altersvorsorge zurück.

Der sozialdemokratisch regierten Stadt Braunschweig und ihrem Jobcenter scheint das egal zu sein. Hauptsache: Die Corona-Krise darf die Stadt nichts kosten. Koste es, was es wolle.

Seit dem 18. März darf er keine Kunden mehr besuchen. Das Institut hat aufgrund der Corona-Krise alle seine Interviews und Umfragen gestoppt. Christian C.: „Seither habe ich keine Einnahmen mehr. Krankenversicherung, Miete, Heizung, Energie und Lebensmittel muss ich trotzdem bezahlen“. Für ihn sind das knapp 930,-€ monatlich. Doch „schnelle Hilfe“ vom Jobcenter Braunschweig, zu 50 % betrieben von der Stadt Braunschweig, gibt es für ihn nicht. Statt eines Bescheides über Schnelle Hilfe erhielt er vom Jobcenter Braunschweig per Post den normalen Sozialhilfeantrag übersandt.

In den „FAQ zur Grundsicherung“ steht ganz ausdrücklich:

„Der Gesetzgeber hat vorübergehend den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erleichtert. Wer ab dem 01.03.2020 und bis einschließlich dem 30.06.2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, erhält Erleichterungen. Für die Dauer von sechs Monaten wird Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist.“

Christian C.: „Stadt Braunschweig und Jobcenter Braunschweig ignorieren diese Vorschrift einfach, um Geld zu sparen. Statt mir zu helfen, habe ich zwei Wochen nach Antragstellung die normalen Sozialhilfe-Formulare über meine Vermögensverhältnisse, meine familiäre Situation und meine Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten. Stadt und Jobcenter Braunschweig brechen hier geltendes Recht.“ Man wolle jetzt erstmal sein Altersvermögen prüfen, das er für seine Rente in privaten Fonds angelegt habe.

Der sozialdemokratisch regierten Stadt Braunschweig und ihrem Jobcenter scheint das egal zu sein. Immerhin: Am 22. März beschloss der Verwaltungsausschuss, 3 Millionen Euro in einen „städtischen Corona-Hilfsfond“ für Freiberufler, Künstler, Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern einzustellen. Zur Auskehr der Summe gilt das sogenannte „Windhund-Prinzip“: Die Anträge (nur per Internet einreichbar) werden abgearbeitet, bis die Fördersumme alle ist. Wer keinen internetfähigen Computer hat oder den Startschuss am 23. April um 10.00 Uhr verpasste, schaut in die Röhre. Ob diese Praxis vor den Verwaltungsgerichten Bestand hat, wird sich erweisen müssen.

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