Bezirksamt berechnet Tafel-Lebensmittel als Einkommen

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Als ein Student in Berlin-Lichtenberg Wohngeld beantragte, hat er auch angegeben, Lebensmittel von der Tafel zu beziehen. Die Tafel verteilt Lebensmittel an Bedürftige. Der Student hatte zum damaligen Zeitpunkt einen 450-Euro-Minijob und half ehrenamtlich bei der Tafel aus.

Das Bezirksamt berechnete ihm daraufhin das Essen an der Berliner Tafel als Einkommen an, und zwar mit 2892€ pro Jahr, also mit 241€ je Monat. Statt der beantragten 190€ Wohngeld erhielt er 90€. Den Widerspruch den er daraufhin einlegte wurde im Frühjahr 2019 abgelehnt. Muss in Zukunft jemand der Hunger hat und zur Tafel geht damit rechnen, dass ihm staatliche Hilfen gestrichen werden?

Tafel-Chefin Werth übt scharfe Kritik

„Für die Berliner Tafel-Chefin Sabine Werth ist dieses Vorgehen „willkürlich und rechtswidrig“, wie sie am Montag mitteilte. Die Berliner Tafel sei ein unabhängiger Verein, der schon immer bewusst auf staatliche Fördergelder verzichtet habe, „um genau diese unzulässige Verknüpfung von zustehenden Sozialleistungen und freiwilligen Lebensmittelspenden zu vermeiden“, so Werth.“

Beim Hartz-IV-Regelsatz wird übrigens je Monat 148€ für Nahrungsmittel angesetzt und nicht 241€.

Quelle RBB

Foto Pixnio

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