Berliner Radweg-Urteil: Veraltetes Verkehrsrecht verhindert mehr Sicherheit

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Auch Zebrastreifen, Tempo 30 und Verkehrsberuhigung betroffen:

(7.9.2020) Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Pop-up-Radwegen zeigt ein Grundübel des deutschen Verkehrsrechts, unter dem Fußgänger so leiden wie Radfahrer: Dieses Recht ist erstens immer noch vor allem auto-orientiert und zweitens zentralisiert. „Bundesrecht schreibt bis in die letzte Gasse vor, was die Städte und Gemeinden wo tun dürfen und wo nicht“, sagt Roland Stimpel von FUSS e.V. . So gibt es zum Beispiel zu Tempo 30 und zur Anlage von Zebrastreifen lange Kataloge in der Straßenverkehrsordnung und der zugehörigen Verwaltungs-Verordnung VwV. Darin steht nicht, wo Verkehr damit gesichert werden muss. Sondern vor allem, wie das Sichern verboten oder begrenzt wird. Zum Beispiel soll es in Deutschland keine Zebrastreifen direkt vor Schulen geben (VwV zu § 26 StVO III 4.) Tempo-30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen müssen nach spätestens 300 Metern enden, auch wenn dichtes Gewusel und Sicherheitsbedarf auf drei Kilometern herrscht. (§ 45 (9) 6 StVO).

FUSS e.V. fordert mehr Eigenverantwortung für die Städte. „Vor Ort weiß man am besten, wo der Schuh drückt und Gefahren entschärft werden müssen“, sagt Stimpel. „Es darf nicht mehr sein, dass der Verkehrsminister in Berlin faktisch Unsicherheit für das ganze Land verordnen darf.“ FUSS e.V. stellt diese und andere Forderungen in einem neuen Papier „Verkehrsrecht auf die Füße stellen – 66 Schritte zu fairen Regeln“ zusammen. Dazu gehören 2,50 Meter breite Gehwege in allen dichten Stadtgebieten, ein Ampel-Grünpfeil auch für Fußgänger und das Recht, bei schlechten Gehwegen auf der Fahrbahn zu laufen. Das Papier kann über www.fuss-ev.de kostenfrei heruntergeladen werden.

1 Kommentar

  1. nein, falsch, die Berliner Verkehrsbehörde haben ihre temporären Pop-up-Radwege mit dem Virus, bzw. einer Krankheit begründet. Ausgrechnet die AfD griff diese unzulässige Rechtswidrigkeit auf und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Wenn die AfD eine Vorteil für sich und Wählerstimmen sieht macht sie es.
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-pop-up-radwege-rechtswidrig-verkehrsverwaltung-will-beschwerde-gegen-gerichtsentscheid-einlegen/26164102.html

    Wenn mal in Braunschweig sich jemand Kompetentes finden würde, der so einige Versäumnisse und Rechtsunsicherheiten der Stadtverwaltung vor Gericht bringen würde, hätten Braunschweiger Radfahrer sicher mehr Freude am Radeln. Immerhin feiern ADFC-KV und BS-Forum doch gerade 40 Jahre Jubiläum und wir Radfahrer kriegen regelmäßig Schläge in die Fr…. äh Felge von der Verwaltung:
    https://abload.de/img/sanierung-salzdahlume0bkbm.jpg

    (Die Radwege an der Salzdahlumer und andere Radwege werden gerade öffentlichkeitswirksam durch mehrere Ankündigungen im Braunschweiger Hofberichtungsblättchen saniert, nur leider ganz offensichtlich nicht da wo die größten Schäden sind, sondern da wo keine Probleme sind wie hier unter den Brücken.)

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