Asse-Bürgerinitiativen: Rückholplan fehlerhaft und unzureichend

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Asse II was nun?

Der Asse II Koordinationskreis (A2K) weist den Rückholplan der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als fehlerhaft und unzureichend zurück.

Die Gründe für diese Zurückweisung:

• Die BGE klärt im Rückholplan nicht die Frage, ob die Rückholung des Atommülls aus Asse II strahlenschutzrechtlich überhaupt zu rechtfertigen ist, und auch nicht, ob das Auffahren neuer Strecken bergrechtlich genehmigungsfähig ist.
• Der BGE-Rückholplan koppelt die Rückholung scheinbar zwingend an die Errichtung einer Konditionierungsanlage und eines langfristigen Atommüll-Zwischenlagers an der Asse. Er lässt eine Studie (GNS/WTI 2011) außen vor, die diese zwingende Notwendigkeit bestreitet.
• Für die Betrachtung der Belastung der Anwohner*innen von Atomanlagen berücksichtigt die BGE nicht die Ableitungen von radioaktiven Teilchen an die Umgebung, die wesentlich höhere radioaktive Belastungen verursacht als die Direktstrahlung. Außerdem berücksichtigt der Rückholplan nicht, wie wichtig für einen Störfall der Abstand von Anlagen zur Wohnbebauung ist. Ein größerer Abstand bietet mehr Sicherheit.
• Um den Transport von Atommüll undurchführbar erscheinen zu lassen, lässt der Rückholungsplan die Möglichkeit von Bahntransporten außer acht und er übertreibt die Relevanz der Direktstrahlung mit überhöhten Werten.

Alles läuft darauf hinaus, die Errichtung von Konditionierungsanlagen und die Zwischenlagerung von Atommüll an der Asse mit unzutreffenden Daten erzwingen zu wollen, ohne vorher die rechtliche Zulässigkeit der Planungen und der Rückholung insgesamt zu klären.

Die Ausgangslage:

Der Atommüll muss aus dem ehemaligen Salzbergwerk Asse II zurückgeholt
werden. Denn das Bergwerk ist instabil, außerdem tritt seit langem
Salzlauge ein, ca. 13 Kubikmeter pro Tag. Also: Entweder wird der
eingelagerte Atommüll kontrolliert geborgen oder er wird eines Tages
unkontrollierbar ausgepresst.

Die vollständige Presseerklärung des A2K finden Sie hier.

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