AM SONNTAG IST STICHWAHL
Das Kommunalwahlgesetz für Niedersachsen formuliert es kurz und schlicht: Hat bei der Hauptwahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Die wahlberechtigten Braunschweiger sind deshalb am kommenden Sonntag erneut zur Stichwahl an die Wahlurnen gerufen.
Auch für diese Stichwahl sollte ein Satz von Bundespräsident Joachim Gauck vor der vergangenen Bundestagswahl gelten: „Wir haben eine Wahl. Wir haben etwas, wovon Millionen Menschen in der Welt noch träumen“.
Ihr
Wahlamt Braunschweig
Unsere Themen heute
– Briefwahl noch bis Freitagmittag möglich
– Rechtzeitig den orangenen Wahlbrief zurückschicken
– Wahlbenachrichtigung verlegt, was nun?
– Wo bekomme ich am Sonntag aktuelle Wahlergebnisse?
BRIEFWAHL NOCH BIS FREITAGMITTAG MÖGLICH
Noch bis Freitag, 13. Juni, können Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, regulär Briefwahl im Wahlamt beantragen. Die Ausgabestelle schließt um 13 Uhr.
Ab Freitagnachmittag werden Briefwahlunterlagen nur noch für Personen ausgestellt, die schriftlich erklären, wegen einer plötzlichen
Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufsuchen zu können. In diesen Fällen können sich Angehörige und Wahlberechtigte unter der
Telefonnummer 4 70-41 14 oder direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstr. 3 beraten lassen. Öffnungszeiten: Samstag, 9 bis 12 Uhr, Sonntag, 8 bis 15 Uhr.
Die Internet-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab Mittwoch, 11. Juni, nicht mehr möglich. Eine rechtzeitige Zustellung beantragter Unterlagen wäre für die Woche nicht mehr zu gewährleisten. Allen Interessierten wird deshalb geraten, Briefwahlunterlagen ab Mittwoch nur noch direkt in der Reichsstraße anzufordern.
RECHTZEITIG DEN ORANGENEN WAHLBRIEF ZURÜCKSCHICKEN
Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale in der Reichsstraße vorliegen. Es werden keine
Sonderleerungen der Post-Briefkästen aus Anlass der Wahl durchgeführt. Allen Briefwählern, die ihre Unterlagen noch nicht zurückgesandt haben, wird deshalb empfohlen, spätestens ab Donnerstag die Unterlagen nur noch direkt in den Hausbriefkasten der Wahlzentrale, Reichsstraße 3, einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben. Die orangefarbenen Wahlbriefe zur Oberbürgermeister-Stichwahl können am Sonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.
WAHLBENACHRICHTIGUNG VERLEGT, WAS NUN?
Für die Oberbürgermeisterwahl gilt die gelbe Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann trotzdem wählen gehen. Entscheidend ist, dass das Wahlrecht im Wählerverzeichnis zu dieser Oberbürgermeister Stichwahl eingetragen ist. Dann kann im Wahllokal auch nur mit der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gewählt werden.
Einen Ausweis sollten Wahlberechtigte übrigens immer mit ins Wahllokalnehmen. Auch bei Vorlage einer Wahlbenachrichtigung kann sich der Wahlvorstand einen Ausweis zeigen lassen. Wer sich nicht ausweisen und legitimieren kann, darf von einem Wahlvorstand zurückgewiesen werden.
Wahlberechtigte, die nicht wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, erhalten unter der Telefonnummer 0531/ 470-4114 Auskunft. Umfassend informiert auch das Internet unter www.braunschweig.de/wahllokale zu den Braunschweiger Wahllokalen.
WO BEKOMME ICH AM SONNTAG AKTUELLE WAHLERGEBNISSE?
Unter der Internet-Adresse www.braunschweig.de/wahlergebnis (Link: http://www.braunschweig.de/wahlergebnis ) können am
Sonntag die laufend eintreffenden Auszählungen aus den Wahllokalen am Internetbildschirm und auf mobilen Empfangsgeräten live verfolgt werden. Erste Zwischenergebnisse werden gegen 18.30 Uhr erwartet. Mit dem vorläufigen Endergebnis für diese Stichwahl ist bis 20.30 Uhr zu rechnen.
Aktuelle Informationen aus erster Hand mit Hochrechnungen, Analysen und Berichten gibt es am Wahlabend auch im Rathaus. Die öffentliche Ergebnispräsentation im Sitzungssaal des Rates beginnt um 18 Uhr.