Wo soll man hin, fragt sich der Fahrradfahrer, der Fussgänger oder der Rollerfahrer. Es gibt keine Möglicheit, wenn man – ohne Auto – nach Volkmarode und Wolfsburg möchte.
Neben einer vierspurigen Strasse und einer Strassenbahn hat der Fahrradfahrer etwa noch 1250 mm Bewegungsfreiheit. Neben ihm an der häufig befahrenen Route gab es noch nie einen 1500 mm breiten Abstand zum fahrednen Verkehr. Und dann kommt da noch eine Baustelle (Bild). Der reisst den Bürgersteig unfallsträchtig auf. Seit einem halben Jahr ist die Baustelle schon in Vorbereitung. Wer weiß wie lange noch?
Dieser dichte Verkehr stadtauswärts mit den grossen LKW, die an einem vorbeirauschen, der äußerst schmale Bürgersteig, der den vorgeschriebenen Abstand nicht erlaubt, die vielfache Bürgersteignutzung auf 1250 mm, mit einem zusätzlich aufgerissenen Bürgersteig, der eine Nutzung nicht erlaubt (möglichst absteigen), ist gemeingefährdend. Zumal wenn es keine Ausweichmöglichkeiten stadtauswärts gibt. Wer ist für diese gemeingefährlichen Zustände eigendlich zuständig?



























