Baracken in Auschwitz mit Todesstreifen und Sicherheitszaun
„Gegen das Urteil gegen einen ehemaligen Auschwitz-Wachmann gehen zahlreiche Prozessbeteiligte mit Rechtsmitteln vor. Das Landgericht Detmold hat den Eingang von insgesamt elf Revisionsanträgen bestätigt. Die beiden Verteidiger wollen so gegen die Verurteilung des 94-jährigen Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen vorgehen.“ (Der Braunschweig-Spiegel berichtete) Weiter bei Spiegel online
Lesen Sie dazu auch die „Jüdische Allgemeine„























