Zur Diskriminierung bei Einlasskontrollen in Diskos

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Anlässlich des von der Stadt eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen vier Braunschweiger Diskotheken auf Grund von Diskriminierungen bei Einlasskontrollen teilt der designierte BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum mit: „Wenn bei Einlasskontrollen der Stadt von sechs Diskos gegen vier Clubs Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, ist das ein Armutszeugnis für die Braunschweiger Clubszene. Dabei wurden in allen vier Fällen in den Gesprächen keine nachvollziehbaren, sachlichen Gründe für die Einlassverweigerung vorgetragen. Wir fordern die Betreiber auf, die Diskriminierungen sofort abzustellen.“

Stellungnahme der Stadt als PDF

 

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