Wallfahrtsort

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Was Wolfsburg hat, muss Braunschweig auch haben. Wenn die sich dort wegen ihres Fabrikverkaufszentrums „Ausflugsort“ nennen und an 40 Sonntagen die Läden öffnen dürfen, dann will Braunschweig das auch, Kirche hin, Gewerkschaft her. So zu lesen Anfang des Jahres in der „Braunschweiger Zeitung. Aber jetzt (12. 01., BZ, „Wolfsburger Ladenöffnungen nicht rechtmäßig“) hört man, dass die Wolfsburger mit falschen Karten gespielt haben und ihre Ladenöffnungen nicht rechtmäßig seien. Womöglich erfüllt ihr DOW nicht den Status eines Kur-, Ausflugs oder Wallfahrtsortes, dem solche Sonderrechte zustehen.

Da ist Braunschweig besser dran. Wir können Wallfahrtsort werden, denn wir verfügen über mindestens zwei echte Wunder: Das Einkaufszentrum, das mit Hilfe der Braunschweiger Zeitung verbal in ein Residenzschloss verwandelt wurde. Und dann das republikweit gepriesene „Wunder von Braunschweig“ , dessen harter Kern darin besteht, dass die Verwaltung in wenigen Jahren über zwei Drittel ihres Vermögens fast verschenkt hat und sich dafür als geniale Saniererin preisen lässt.

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