Vergewaltigungen im Krieg, Kriegstaktik, Menschenrechtsverletzung, strafrechtliche Verfolgung
In der aktuellen medialen Diskussion Ukrainekrieg entsteht immer wieder der Eindruck, dass Krieg und Vergerwaltigung etwas relativ Neuartiges ist. Dies kann ich nicht nachvollziehen. Richtig ist: Krieg und Vergewaltigung sind untrennbar miteinander verbunden. Und das seit Jahrhunderten.
Richtig ist auch: Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt gehört weltweit zum Leben jeder 3. Frau. Dazu bedarf es keines Krieges. Täter sind oft Bekannte, Familie – und auch Kinder trifft es.
Ich arbeite seit fast 20 Jahren als Grafik-Designerin beruflich für Frauenhäuser und Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt. Betroffene sind Kinder, Jugendliche, Frauen in Deutschland. Das Thema ist auch in Friedenszeiten für viele Menschen Normalität, kein Geschlecht ist davon ausgenommen, nicht als Opfer, nicht als Täter.
Es leben auch heute noch Kinder und Frauen mit Traumafolgestörungen, verursacht durch traumatisierte Soldaten-ehemänner, -väter, -großväter, -brüder … die den 2. Weltkrieg als Täter, Opfer, Augenzeuge miterlebt haben.
Kriegsverbrechen
Dazu ein kurzer Artikel der Frauenrechts-Organisation Medica Mondiale, der hier wiedergegeben wird:
„Als Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen werden Vergewaltigungen im Krieg erst in neuerer Zeit anerkannt und geahndet. Das große Ausmaß sexualisierter Gewalt im II. Weltkrieg fand bei den Nürnberger Prozessen überhaupt keine Beachtung. Erst Anfang der 1990er Jahre begannen mit der Einrichtung der Sondertribunale für Ex- Jugoslawien und Ruanda ernsthafte Versuche, sexualisierte Kriegsgewalt systematisch strafrechtlich zu verfolgen. Dazu hatte entscheidend der Mut bosnischer Frauen beigetragen, öffentlich über die erlebte Gewalt zu sprechen. 2001 wurde im Jugoslawien-Tribunal in Den Haag erstmals Vergewaltigung in Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen verurteilt und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Auf internationaler politischer Ebene hat die UN-Resolution 1325 des Sicherheitsrats im Jahr 2000 alle Parteien bewaffneter Konflikte aufgefordert, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. 2008 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1820 den Einsatz von sexualisierter Gewalt erstmals als Kriegstaktik bezeichnet und festgestellt, dass sexualisierte Gewalt eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedeuten kann.
Geschlechtsspezifische Gewalt – in der Regel gegen Frauen gerichtet – ist jedoch kein ausschließliches Phänomen kriegerischer Auseinandersetzung. Auch in Friedenszeiten gehören Gewalt und Rechtlosigkeit in Familie und Gesellschaft in vielen Ländern zum Alltag von Frauen. Der Krieg zeigt nur mit radikaler Deutlichkeit, wohin frauenfeindliche Haltungen in letzter Konsequenz führen.“
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der komplette Text
„Als Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen werden Vergewaltigungen im Krieg erst in neuerer Zeit anerkannt und geahndet. (…) Der Krieg zeigt nur mit radikaler Deutlichkeit, wohin frauenfeindliche Haltungen in letzter Konsequenz führen.“
stammt nicht von mir, sondern von der Website der Frauenrechtsorganisation Medica Mondiale
https://medicamondiale.org/service/glossar/kriegsverbrechen