Verbraucherzentrale fordert mehr Transparenz und mehr Schutz für junge Konsumenten in der digitalen Welt

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Beratungszentrum Braunschweig

Braunschweig, 13.07.2015. Viele Kinder und Jugendliche können sich ein Leben ohne Computer und Internet kaum noch vorstellen. Per Smart-phones und Tablets wird kommuniziert und konsumiert, was Akkus und Speicherkapazitäten hergeben. Nur zu welchem Preis? Wie können sich junge Verbraucher vor Kostenfallen und Datenklau schützen? Wo müs-sen Anbieter und Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden und wo ist der Gesetzgeber gefordert, nachzubessern? Über diese Fragen diskutierte heute die Verbraucherzentrale Niedersachsen bei der Veran-staltung „Verbraucher in der Digitalen Welt – Kostenfallen, Datenschutz und Co.“ im Kulturzentrum Pavillon in Hannover. Mit dabei Christian Meyer, Niedersachsens Verbraucherschutzminister.

 

Mit wenigen Klicks im Netz kaufen sich Jugendliche ein neues Handy, virtuel-le Waffen für das neueste Online-Spiel oder laden sich Musik herunter – oft ohne Wissen der Eltern. Manchmal schnappt dann die Abofalle zu oder es flattern Abmahnungen mit horrenden Geldforderungen wegen unerlaubter Downloads ins Haus. „Gerade junge Konsumenten und ihre Eltern benötigen besseren und effektiven Schutz in der digitalen Welt“, forderte Minister Meyer. „Oft werden sie mit Produkten im Internet umworben. Sie bezahlen diese aber nicht nur mit hohen Geldbeträgen, sondern geben auch unwissentlich viele ihrer persönlicher Daten preis“.

Datenschutz für Minderjährige
Nahezu alle Kinder und Jugendlichen surfen täglich im Netz. In der Alters-gruppe von 10 bis 11 Jahren sind 94 Prozent regelmäßig online (BITKOM-Studie 2015). Am beliebtesten sind Soziale Netzwerke und Online-Spiele. Dabei werden viele persönliche Daten von Kindern abgefragt bzw. ist die An-gabe der Daten Voraussetzung für die Teilnahme an den Diensten. Insbeson-dere die Einwilligung in die Verwendung der Daten gewinnt im Netz immer mehr an Bedeutung. Je jünger die Kinder sind, desto weniger sind sie in der Lage zu beurteilen, ob die Preisgabe ihrer Daten rechtens, erforderlich und sinnvoll ist. Minister Meyer: „Die Daten von Kindern sind besonders schutz-würdig. Die Verarbeitung ihrer Daten in sozialen Netzwerken, Online-Spielen oder ähnlichem sowie die Weitergabe dieser an Dritte darf nur mit ausdrückli-cher Einwilligung der Eltern oder Sorgeberechtigten erfolgen.“

Kostenfalle In-App-Käufe
Bei an sich kostenlosen Spiele-Apps werden Kinder und ihre Eltern mit kos-tenpflichtigen In-App-Käufen oft kräftig zu Kasse gebeten. Besonders Kinder sind anfällig für diese Zusatzkäufe innerhalb der Apps, denn viele Spiele sind extra so gestaltet, dass sie ohne In-App-Käufe schnell keinen Spaß mehr ma-chen oder ein Weiterspielen nicht möglich ist. Da können schnell Kosten in Höhe von mehreren Hundert und manchmal sogar Tausenden Euro entste-hen. „Wenn für einen virtuellen Sack voller Juwelen 100 Euro in Rechnung gestellt werden, ist das Abzocke pur! Kostenpflichtige Zusatzwerkzeuge und teure Spielzeit sollten gesetzlich auf einen maximalen Betrag gedeckelt und virtuelle Phantasiewährungen verboten werden. Kostentransparenz ist aus-schließlich durch die direkte Angabe in Euro herzustellen“, fordert Petra Kris-tandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Großhandels-Plattformen locken in Abofalle
Immer wieder fallen junge Verbraucher auf die sogenannte „B2B-Abzocke“ von Großhandelsplattformen herein. Ihre Lock-Angebote und Werbung richten sich angeblich an Gewerbetreibende. Soziale Netzwerke gelten dabei als op-timale Werbeplattform. Werden Unternehmen oder Werbung erst einmal von Freunden „gelikt“, schauen viele Nutzer weniger kritisch auf die Angebote. Doch sobald man auf ein Produkt klickt, öffnet sich ein Anmeldeformular zur Eingabe persönlicher Daten. Kleingedruckte kostenpflichtige Hinweise werden von den Nutzern meist übersehen. Viele, die ihre Adressdaten angegeben haben, landen in der Abofalle. Die Verbraucherzentrale fordert hier, dass die Buttonlösung von vermeintlichen Großhandelsplattformen nicht weiter um-gangen wird. B2B-Unternehmen, die sich auch an Verbraucher richten und bei denen eine Bestellung auf der Internet-Plattform ohne verpflichtende An-gaben der Firma, der Umsatzsteuer Id-Nr. sowie der Steuer-Nr. möglich ist, müssen die Buttonlösung einhalten.

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