Strafanträge bei Schwarzfahren abschaffen

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Von Die FRAKTION.BS – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI

„Dass jährlich 100 Menschen in Braunschweig ins Gefängnis kommen, nur weil sie keinen Fahrschein gelöst haben, hätte ich nicht für möglich gehalten“, so die sozialpolitische Sprecherin von Die Fraktion.BS – DIE LINKE., Volt und Die PARTEI, Gisela Ohnesorge.

Ohnesorge bezieht sich damit auf die Antwort der Verwaltung zu einer entsprechenden Anfrage ihrer Fraktion. Danach sind von der BSVG von August 2022 bis August 2024 648 Strafanträge gestellt worden. Von Juni 2022 bis Juni 2024 wurden gegen 196 Personen Ersatzfreiheitsstrafen verhängt, wobei nur 113 Personen vom Amtsgericht verurteilt wurden, während die anderen 83 Menschen ins Gefängnis kamen, ohne je einen Richter gesehen zu haben.

„Es ist erschreckend und schwer vorstellbar, dass so etwas in unserem Rechtsstaat überhaupt möglich ist. Diese Praxis wollen wir unbedingt beenden und haben daher zur nächsten Ratssitzung beantragt, dass auf das Stellen von Strafanträgen wegen Erschleichens von Leistungen verzichtet wird“, so Ohnesorge weiter.

Wer ohne Fahrschein erwischt wird, kann derzeit wegen „Erschleichens von Beförderungsleistungen“ zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet werden. Wer dies nicht zahlt, nicht zahlen kann oder z.B. mehrfach erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, d.h. die Geldstrafe im Gefängnis absitzen. Ersatzfreiheitsstrafen treffen vor allem arme und hilfsbedürftige Menschen, psychisch Kranke, Suchtkranke und Obdachlose. Die Betroffenen können nicht zahlen oder sind mit der Situation überfordert. In manchen Fällen wissen sie gar nicht, dass sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Bei von Armut betroffenen Menschen entfaltet zudem die Haftandrohung nicht die gewünschte abschreckende Wirkung, da sie die geforderten Bußgelder schlichtweg nicht bezahlen können.

Die extremen Nachteile für die verurteilte Person stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat. Hilfe zur Veränderung ihrer Situation wird den Inhaftierten nicht angeboten. Ersatzfreiheitsstrafen verschärfen somit nur soziale Probleme und Ungleichheiten.

„Ich freue mich sehr, dass unser Antrag auch von der bundesweiten Initiative Freiheitsfonds unterstützt wird, die mit Spenden arme Menschen aus dem Gefängnis holt. Jetzt liegt es an den anderen Ratsmitgliedern, sich ebenfalls für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens einzusetzen“, so Ohnesorge abschließend.

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