Stadtentwicklung und Stadtplanung: Was sagen die OB-Kandidat*innen? (II)

0

Zu Beginn dieser Dokumentationsreihe hat die Redaktion die OB-Kandidat*innen vorgestellt. Die zu den Themenblöcken gehörenden Antworten folgen nun weiter schrittweise in gewürfelter Reihenfolge. Leider haben die Kandidat*innen nicht zu allen Fragen geantwortet.

Fragen zur Planung der „Bahnstadt“

Die Bahnstadt umfasst ca. 300 ha zwischen dem Umfeld des Hauptbahnhofs, dem Hauptgüterbahnhof, den Flächen des teilweise stillgelegten Rangierbahnhofs, dem ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk an der A 39 und dem Wohngebiet Bebelhof. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wurden bereits 2018 die Gestaltungs- und Erneuerungsaufgaben definiert. Mit einer Ideenwerkstatt hat im Januar 2020 ein Beteiligungsprozess für die Fachöffentlichkeit begonnen und damit auch der Start der Planung.

Frage 3: Welche der folgenden Aspekte sollen dabei nach Ihrer Meinung vorrangig berücksichtigt werden?

Baulandpolitik  

Frage 3a: Der Baulandpolitische Grundsatzbeschluss der Ratssitzung am 23.3.2021 benennt u.a. das Instrument:  Vergabe von Erbbaurechten statt Landverkäufen. Wie hoch sollte der geplante Anteil der Grundstücksflächen in Erbpacht sein?

Frage 3b: Wäre es nicht sinnvoll, im Sinne von architektonischer Vielfalt auch bei den neuen Quartieren, bewusst verschiedene (auch kleinere) Investoren zu beteiligen und damit eine einheitliche „Großsiedlung“ durch den einen großen Investor zu vermeiden?

Konzeptvergabe bei kommunalen Grundstücken

Ein mögliches Handlungsfeld von Kommunen zur Stärkung sozialorientierter Wohnungspolitik liegt im Bereich der Vergabeverfahren von kommunalen Grundstücken an Investoren. Konzeptvergabe bedeutet, dass bei der Vergabe von Bauflächen für den Mietwohnungsbau nicht derjenige Investor den Zuschlag erhält, der den Höchstpreis bietet, sondern derjenige, der verbindlich die niedrigste Startmiete garantiert. Sowohl der Städtetag und das Difu (Bodenpolitik wird für Kommunen zum Schlüsselinstrument der Stadtentwicklung 12.01.2021) empfehlen Konzeptvergabeverfahren und in Städten wie beispielweise Münster wird es erfolgreich angewandt wird.

Das Kommunale Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig (2016) sieht hingegen Konzeptvergabe von kommunalen Grundstücken (unter Pkt.5.6.2) mit dem Hinweis auf einen erhöhten Bearbeitungsaufwand nur als Option vor. 

Frage 3c: Stimmen Sie zu, dass künftig die Veräußerung von kommunalen Grundstücken verbindlich und nicht nur optional im Konzeptvergabeverfahren durchzuführen ist?

Anke Schneider (Die Linke)           

Zu Frage 3: Möglichst keine Veräußerung strategisch wichtiger städtischer Grundstücke, möglichst viele Grundstücke sollen über die städtische Gesellschaft Nibelungen Wohnbau entwickelt und bebaut werden, um den Anteil der Wohnungen in kommunalem Eigentum wieder zu erhöhen.

Zu Frage 3a: Ich trete dafür ein, strategisch für die Stadtentwicklung wichtige Flächen möglichst überhaupt nicht zu veräußern.

Zu Frage 3b: Ich setze mich dafür ein, dass möglichst viele Grundstücke über die städtische Gesellschaft Nibelungen Wohnbau entwickelt und bebaut werden und damit der Anteil der Wohnungen in kommunalem Eigentum wieder erhöht wird. Nur so lässt sich der Einfluss der Stadt auf den Wohnungsmarkt wieder stärken. Zweite Priorität hat für mich der genossenschaftliche Wohnungsbau. Die Vergabe großer Projekte an einen einzelnen Großinvestor sehe ich kritisch – allerdings nicht in erster Linie wegen der architektonischen Vielfalt, die natürlich auch wünschenswert ist.

Zu Frage 3c: Nachteil an der Konzeptvergabe ist, dass die Kommune dabei Liegenschaften privatisiert und so Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gibt. (Sie kann auch bei der Ausstellung von Erbbaurechten angewandt werden und muss sich auch nicht nur auf die Miethöhe beziehen.) Für den Fall, dass kommunale Grundstücke tatsächlich veräußert oder vergeben werden sollen, stellt die Konzeptvergabe natürlich einen erheblichen Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis dar.

Thorsten Kornblum (SPD)

Zu Frage 3: Keine Antworten

Birgit Huvendieck (BIBS)

Zu Frage 3: Alle diese Aspekte müssen berücksichtigt werden. Zusätzlich ist es sinnvoll bei dem Bahnstadt Projekt die Chance zu nutzen, ein klimafreundliches Quartier zu schaffen. Der bereits vorhandene alte Baumbestand und Wald sollte zu 90% erhalten werden, desgleichen 90% aller für den Artenschutz wertvoller Grünflächen und Biotope. Hier können wir die Gelegenheit nutzen, ökologisch verantwortlich zu bauen: mit großzügigen Grünflächen, Fahrrad- und Fußgänger:innen freundlich, mit sehr guter Anbindung an den ÖPNV und minimalem Anteil an Autoverkehr. Auch wünsche ich mir mehr Raum für gemeinschaftliche Wohnprojekte, Kunst und Kultur. Kurz: Ein richtig tolles Quartier, in dem es für alle, egal mit welchem Einkommen, schön ist zu leben.

Zu Frage 3a: Wo immer es um Flächen im Besitz der Stadt geht, dürfen es gerne 100% Erbpacht sein. Damit beugen wir Spekulationsgeschäften vor und behalten die Gestaltungsmöglichkeiten in der Hand der Stadt.

Zu Frage 3b: Kleine Projekte entstehen oft aus dem unmittelbaren Umfeld und spiegeln so viel mehr die Kreativität und Wünsche der Menschen vor Ort wieder. Daher ist unbedingt in der Planung kleinen Projekten und auch anderen Wohnformen wie gemeinschaftlichem Wohnen mindestens gleichwertiger Raum zu geben. Bisher hat es in dieser Hinsicht eine Bevorzugung großer Investoren gegeben, das geht zu Lasten der Vielfalt und damit auch zu Lasten der städtischen Resilienz. Das Braunschweig, das ich mir wünsche spiegelt die Vielfalt der Bevölkerung wieder.

Zu Frage 3c: Die Verbindlichkeit ist notwendig um die Schlupflöcher zu schließen, die das Optional bietet. Die Stadt kann es sich nicht leisten, ihre Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand zu geben. Wir müssen eine Vision haben, wie wir unsere Stadt gestalten möchten. Da können wir nicht zulassen, das die Konzeptauswahl nicht in den Händen der Bürger:innen und der Stadt liegt.

Tatjana Schneider (unabhängige Kandidatin für B90/Die Grünen)

Zu Frage 3: Die Bahnstadt ist sehr großes und komplexes städtebauliches Projekt, bei dem es nicht nur darum geht existierende Nutzungen (auch außerhalb des ausgewiesenen Planungsgebiets) zu ergänzen, sondern auch viele Brachen zu entwickeln, die zum Teil oder vollständig versiegelt sind.

Was ist wichtig? Die städtebauliche Entwicklung muss klimaneutral erfolgen. Das heißt, Neubauten müssen Nullenergie- oder sogar Plus-Energie-Häuser sein. Das sollte schon in der Bauleitplanung festgeschrieben werden. Der Wärmebedarf könnte vor Ort aus Geo- und Solarthermie gedeckt werden. Der dafür benötigte Strom muss vor Ort über Photovoltaik und kleine Windkraftanlagen produziert werden.

Alle Menschen in Braunschweig benötigen eine passende und bezahlbare Wohnung. In der Bahnstadt sollte vorrangig Geschosswohnungsbau mit einem Anteil von mindestens 30% gefördertem Wohnungsbau bezogen auf die Quadratmeter realisiert werden.

Es ist außerdem unsere Aufgabe, im öffentlichen Raum und über soziale und kulturelle Angebote Begegnung aller Gruppen der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Der direkte Kontakt ist ein wichtiger Baustein für Vernetzung, Gemeinwohlorientierung und nachbarschaftliche Hilfe. Deswegen gehören zum Wohnungsbau auch notwendige Einrichtungen: Nachbarschaftszentren und andere Angebote für alle Menschen. Aber auch Schule, Kita, Leben im Alter, etc. muss von Anfang mitgedacht und geplant werden. Attraktive Frei- und Grünflächen und die Weiterführung des Ringgleises runden diese städtebauliche Entwicklung ab.

Zu Frage 3a: Ein konkreter Anteil ist schwer zu bestimmen, da es sich natürlich um Einzelfallentscheidungen handelt. Grundsätzlich möchte ich Grundstücksveräußerungen auf ein städtebaulich notwendiges Minimum reduzieren und stattdessen u. A. die Erbpacht deutlich stärken. Gute Konzepte können so von den Erwerbskosten entlastet, das Geld stattdessen in soziale, ökologische oder kulturelle Aspekte investiert werden. Auch können so langfristig Einnahmen für die Stadt gesichert sowie Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden.

Zu Frage 3b: Ich möchte die Konzeptvergaben statt der bisher meistens praktizierten Best-Preis-Vergaben stärken. Ein Vorteil von Konzeptvergaben ist, dass auch kleinere Investor*innen, wie etwa Vereine, Baugemeinschaften, Genossenschaften oder Initiativen die Möglichkeit bekommen, durch überzeugende, gemeinwohlorientierte Konzepte Bauvorhaben zu realisieren. Hierdurch wird nicht nur die Vielfalt an städtebaulichen Lösungen, sondern auch die Gemeinschaft im Quartier dauerhaft verbessert.

Zu Frage 3c: Ja, ich stimme einer Erhöhung der Quote für geförderte Sozialwohnungen bezogen auf die Quadratmeterzahl des Bauprojektes zu. Die Wohnungen müssen flexibel nutzbar sein: für Familien, WGs, Alleinlebende und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Kaspar Haller (unabhängiger Kandidat für die CDU, FDP und VOLT)

Zu Frage 3a: So hoch wie nachhaltig umsetzbar.

Zu Frage 3b: Den Zusammenhang von Vielfalt und Größe eines Investors müssten Sie näher erklären, um diese Frage zu beantworten.

Zu Frage 3c: keine Antwort

Frage 4 zum Thema Erhalt von bezahlbarem Wohnraum

Quote der geförderten Wohnungen und Mischungsverhältnis der Wohnungen (insbesondere bei Planung der Bahnstadt)

Bisher werden je nach Vorhaben 10% bis 20% der Wohnungen als geförderte Sozialbauwohnungen gefordert. Aus wirtschaftlichen Gründen werden von den Investoren dabei überwiegend kleine Wohnungen geplant. Einkommensschwache Familien haben dadurch keine Chance auf angemessenen bezahlbaren Wohnraum

Frage 4a: Befürworten Sie, angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum und der weiter auslaufenden Sozialbindung in den Wohnbaubeständen, die Quote der geförderten Sozialwohnungen  von 20% auf mindestens 30% zu erhöhen und auch  verbindlich festzulegen,  dass überwiegend familiengerechte Wohnungen gefördert werden sollen.

Leerstand reduzieren

Insbesondere in Zeiten der Wohnungsknappheit sollte Leerstand konsequent vermieden werden und die Sanierung von Gebäuden sollte eindeutig Vorrang vor  Abriss und Neubau haben.

Das Sanierungskonzept der BBG zur Schuntersiedlung sieht vor, „alte“ Wohnblöcke durch Neubauten zu ersetzen. Die BBG baut dabei architektonisch im gleichen Stil, um den Charakter  der Siedlung zu erhalten. Sie lässt dabei aber jahrzehntelang bewusst Wohnungen, ganze Wohnblöcke verfallen, die trotz jahrelanger Nachfrage nicht mehr vermietet werden.

Ein Beispiel ist die Theissenstrasse 40. Die Außenwände des Gebäudes wurden sogar noch wärmegedämmt, um dann doch  die linke Hälfte seit mindestens 5 Jahren leer stehen zu lassen.  In der Schuntersiedlung stehen seit Jahren Wohnungen leer, weil noch einzelne Mieter umgesetzt werden sollen.

Frage 4b: Sollte man Ihrer Meinung nach Wohnungsleerstand insbesondere bei älteren Gebäuden mit niedrigen Bestandsmieten stärker kontrollieren und einschränken?

Würden Sie dazu auch die folgenden Schritte durchführen:

  • Einführung einer Leerstandskontrolle / Führen eines Leerstandskatasters
  • Erarbeiten von Konzepten, wie z.B. einer Vereinbarungen mit dem Studentenwerk über befristete Zwischennutzungen für Studenten von leerstehenden Wohnungen in der Schuntersiedlung.

Anke Schneider (Die Linke)

Zu Frage 4a: Vorangestellt: Das Dilemma ist, dass die Anzahl der Sozialwohnungen in Braunschweig nach wie vor kontinuierlich und dramatisch abnimmt. Für die Bahnstadt wird als Bedingung für die Landesförderung eine Quote von 30 % für den sozialen Wohnungsbau gelten.

Im Rahmen des Baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses hat die Stadt Braunschweig festgelegt, dass sich die 20 %-Quote für den sozialen Wohnungsbau nicht mehr auf die Anzahl der Wohnungen im Geschosswohnungsbau (Einfamilienhäuser wurden bisher herausgerechnet!) bezieht, sondern auf die gesamte Geschossfläche. Das ist ein Fortschritt. Eine Erhöhung der Quote auf 30 % wurde leider von der Ratsmehrheit abgelehnt. Ich befürworte eine solche Erhöhung ausdrücklich, und selbstverständlich muss dafür gesorgt werden, dass auch Familien angemessenen Wohnraum finden. Ich möchte aber auch sichergestellt wissen, dass die Sozialwohnungen in den neuen Baugebieten selbst errichtet werden müssen und nicht im so genannten „Bindungstausch“ anderswo ausgewiesen werden dürfen.

Zum Thema Bahnstadt: Die Aufwertung des Gebietes darf auf keinen Fall zu einer Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft des Bebelhofes und der Ackerstraße führen.

Zu Frage 4b: Ja. Angesichts dessen, dass es dramatisch an bezahlbarem Wohnraum fehlt, ist es ein Skandal, dass die Stadtverwaltung keinen Überblick über Leerstände hat, die aktuell nicht zur Vermietung angeboten werden.

Für derartige Fälle (Schuntersiedlung) ist das sicherlich eine geeignete Maßnahme.  Grundsätzlich muss es aber darum gehen, längere Leerstände zu vermeiden.

Thorsten Kornblum (SPD)

Zu Fragen 4: Keine Antworten

Birgit Huvendieck (BIBS)

Zu Frage 4a: Die Quote der Wohnungen des geförderten sozialen Wohnungsbaus auf 30% anzuheben ist für mich ein wichtiges Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Zu Frage 4b: Ich halte Leerstandskontrolle und ein Leerstandskataster für wichtig. Leerstände sind nicht zu tolerieren, insbesondere, wenn sie forciert werden, weil die Eigentümer auf höhere  Mieteinnahmen spekulieren. Renovierungen und Anpassungen können auch vor Weitervermietungen geschehen, dafür müssen nicht ganze Einheiten leer stehen. Abriss und darauf folgende Neubauten halte ich in den meisten Fällen nicht für zukunftsfähig. Das Bauwesen trägt zu einem großen Teil zur Klimakrise bei, zukünftig sind Umbauten/Renovierungen der Vorzug vor Neubauten zu geben. Wenn neu gebaut wird, dann muss klimaschonend gebaut werden.

Konzepte zur befristeten Zwischennutzung sind absolut sinnvoll. Es kann nicht sein, dass wir in der Stadt jammern es gäbe nicht genug Wohnraum, da es so viele Leerstände sind. Wir müssen darauf hinwirken, dass der vorhandene Wohnraum auch gut genutzt wird. Notwendige Anpassungen/Renovierungen von Gebäuden, insbesondere hinsichtlich der Klimakrise, brauchen Unterstützung seitens der Kommune. Mir schwebt ein Drittelungsmodell vor, das Mieter und Vermieter entlastet: Die Kosten für die Anpassungen sollen je zu einem Drittel von der Stadt, dem Vermieter und dem Mieter getragen werden. Es geht nicht, dass solche Kosten ausschließlich durch die Mieter getragen werden.

Tatjana Schneider (unabhängige Kandidatin für B90/Die Grünen)

Zu Frage 4a: Ja, ich stimme einer Erhöhung der Quote für geförderte Sozialwohnungen bezogen auf die Quadratmeterzahl des Bauprojektes zu. Die Wohnungen müssen flexibel nutzbar sein: für Familien, WGs, Alleinlebende und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Zu Frage 4b: In Anbetracht der Wohnraumkrise ist es aus meiner Sicht nicht zu verantworten, Wohnraum leer stehen zu lassen. Ich unterstütze deshalb das Erlassen einer Zweckentfremdungssatzung nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG). Damit bekäme die Stadtverwaltung ein Instrument an die Hand, Leerstand und anderen Zweckentfremdungen adäquat nachgehen zu können.

Eine temporäre Zwischennutzung für Studierende ist sinnvoll. Eine solche Anregung kann durch mich als Oberbürgermeisterin an die BBG gegeben werden. Umsetzen müssen das BBG (Eigentümerin) und Studentenwerk.

Kaspar Haller (unabhängiger Kandidat für die CDU, FDP und VOLT)

Zu Frage 4a: Ich stehe für bezahlbares Wohnen. Dazu sollen Mietzinsen in Braunschweig nachhaltig auf einem bezahlbaren Niveau bleiben. Ein Mietendeckel bspw. wie in Berlin ist verfassungswidrig und hat nicht funktioniert. Ich werde das Problem dadurch lösen, dass ich die Eigentümer und Investoren in die Verantwortung nehme, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Mit mir gibt es eine bedarfsorientierte und nachhaltige Wohnungsbauoffensive.

Zu Frage 4b: Mit welchem Zweck? Eine Leerstandskontrolle schafft keine einzige neue Wohnung.

Wir brauchen für die zahlreichen Studierenden in Braunschweig sicherlich flexibleren Wohnraum. Zwischennutzungen und eine generelle Beschleunigung von Prozessen und Abläufen auf Seiten der Stadt werden hier helfen.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.