Sie fühlen sich nicht mehr ganz fit und überlegen, einen Pflegegrad zu beantragen? Dann sollten Sie jetzt handeln!
Dazu rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig. Denn durch den Gesetzesentwurf für die geplante Pflegereform kann es ab 2027 schwieriger werden, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung zu bekommen.
Höhere Voraussetzungen bei den Pflegegraden 1 und 2 sowie eine strengere Begutachtung: Wird der Gesetzesentwurf so, wie die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihn plant, umgesetzt, kann es zu Verschlechterungen für Pflegebedürftige kommen. „Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Sollte der Referentenentwurf jedoch in dieser Form umgesetzt werden, könnten insbesondere Menschen betroffen sein, deren Bewertung nur knapp oberhalb der derzeitigen Schwellenwerte liegt“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.
Diejenigen, die bereits einen Pflegegrad haben, müssen sich keine Sorgen machen. „Wer bereits nach dem bis Ende des Jahres geltenden Recht einen Pflegegrad erhalten hat, soll diesen nicht allein aufgrund der geplanten höheren Schwellenwerte verlieren. Eine Herabstufung oder Aufhebung kann aber weiterhin in Betracht kommen, wenn sich die tatsächliche Pflegesituation wesentlich verbessert hat“, erläutert Bursie und ergänzt: „Betroffene, die schon einen Pflegegrad haben, sollten jetzt überlegen, ob eventuell eine Höherstufung infrage kommt.“ Dabei kann der SoVD Ratsuchende in seinen rund 50 Beratungszentren in ganz Niedersachsen unterstützen. „Wir helfen gerne bei der Beantragung und besprechen auch, ob sich ein Antrag auf eine Höherstufung lohnt“, so Bursie.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflege sind die Berater*innen des SoVD in Braunschweig gerne behilflich und unterstützen zudem bei Antragstellungen (Kontakt: 0531 480 760 – weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de)
Übrigens: Wenn Pflegebedürftige oder deren Angehörige vorab unverbindlich prüfen möchten, welcher Pflegegrad ihnen möglicherweise zusteht, können sie den Online-Rechner des SoVD nutzen. Dieser ist unter www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/pflegegradrechner abrufbar.


























