Prozess des Veolia-Konzerns zu dem Film „Water Makes Money“

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Ein Bericht der Macher des Films „Water Makes Money„. Eines Films der mehrfach in Braunschweig gezeigt wurde, weil er Braunschweig mit seiner Abwasserprivatisierung im Focus hat.

Mitten in der Arbeit für unseren aktuellen Film „Wer rettet wen? Wie wir die Risiken des Finanzmarkts tragen“ werden wir gezwungen, unser Augenmerk auf unseren letzten Film zu lenken:

Am 14.02.2013 beginnt um 13h30 im Pariser Justizpalast der Prozess des Veolia-Konzerns zu dem Film „Water Makes Money – Wie private Konzerne mit Wasser Geld machen“. Angeklagt sind der französische Vertrieb und der zentrale Protagonist des Films, der Veolia – Mitarbeiter Jean-Luc Touly. Das juristische Vorgehen des Konzerns gegen die eigentlichen Verantwortlichen von „Water Makes Money“, die Regisseure Leslie Franke und Herdolor Lorenz, ist an den deutschen Behörden und der deutschen Veolia-Tochter gescheitert, die sich einer Klage nach deutschem Recht verweigert hat.

Der Prozess wird eröffnet im großen Saal mit der Vorführung des Films. Veolia fühlt sich durch den Film verleumdet und hatte am 28.09.2010 Klage erhoben. Schon vor der Premiere von „Water Makes Money“ hatte es Hinweise gegeben, dass Veolia versuchen werde, den Film mit einer einstweiligen Verfügung am Erscheinen zu hindern. Dem begegneten die Filmemacher mit einer gleichzeitigen Premiere in 150 europäischen Städten. Der Film erlangte dadurch großes Interesse in einer breiten Öffentlichkeit und erlebte seither etwa 1000 (Kino-)Veranstaltungen.

Auch ARTE zeigte ihn mehrfach und wird ihn in der Woche des Prozesses aus gegebenem Anlass noch ein weiteres Mal ausstrahlen. Veolia konnte den Film nicht verhindern.

Angesichts der großen Öffentlichkeit mochte der Konzern bisher nicht die Filmemacher verklagen, die den Film tatsächlich zu verantworten haben. Stattdessen hält er sich jetzt schadlos an einer Organisation, die die keineswegs für den Inhalt, sondern lediglich für den Vertrieb des Films in Frankreich verantwortlich zeichnet. Und natürlich an dem Whistleblower,

Jean-Luc Touly <http://www.wasser-in-buergerhand.de/nachrichten/2008/veolia_schweigegeld.htm> . Er hat schon viele Prozesse mit seinem Arbeitgeber ausgefochten. Und er hat bisher vor Gericht immer Recht bekommen.

Im Prozess am 14.02.2013 bestreitet Veolia zum einen Jean-Luc Toulys Behauptung, der Konzern habe ihm eine Million Euro geboten. Zum anderen ist die Verwendung des Begriffs „Korruption“ angeklagt. Nicht die im Film gezeigten Fakten werden in der Anklage bestritten, nur mit dem strafrechtlich relevanten Wort „Korruption“ hätte man es nicht benennen dürfen! Direkt vor der Ausschreibung des Klärwerks Brüssel Nord wurden die an der Ausschreibung beteiligten Abgeordneten und hohen Verwaltungsbeamten auf große Yachten in St. Tropez eingeladen. Dann wurde das Wort „experimentelle Technik“ in den Ausschreibungstext eingefügt, damit sich Veolia überhaupt bewerben konnte. Natürlich gewann Veolia die Ausschreibung. Wie würden Sie dieses Vorgehen nennen? Veolia ist der Hauptsponsor der EU-Plattform „Abwasser und Technologie“ und stellt dort auch den Vizepräsidenten und weitere zwei Mitglieder. Dieses Gremium berät die EU-Kommission bei der Auswahl von Forschungsprojekten, deren Förderung Veolia selbst beantragt. Wie soll Mensch das bezeichnen? Oder die im Film gezeigte Drehtür? Oder all die anderen Beispiele?

Nach deutschem Recht könnte Veolia nur die verantwortlichen Filmemacher verklagen. Das traut sich der Konzern bisher nicht. Jetzt sollen andere für den Film büßen. Jean-Luc Touly und dem französischen Vertrieb drohen hohe Schadensersatzforderungen. Und selbst bei einem Freispruch ist es für einen milliardenschweren Konzern wie Veolia kein Problem, das Verfahren durch alle Instanzen zu jagen.

Damit das nicht passieren kann, benötigen wir u.a. eine größtmögliche Öffentlichkeit – Jeder Bericht in welchem Medium auch immer, vor dem Prozess und danach, kann helfen! Es ist das beste Signal, den Fall in der Woche des Prozesses wo immer es geht zu thematisieren und die Öffentlichkeit darüber zu informieren!

– Folgen Sie dem Beispiel von ARTE mit einer weiteren Aufführung des Films in den Tagen und Wochen vor dem Prozess am 14.02.2012 oder an dem Tag des Prozesses!

– Nehmen Sie bei den Aufführungen bitte vorsorglich Eintritt.

Falls wir den Prozess gewinnen, können Sie die Einahmen einem von Ihnen zu bestimmenden Zweck zuführen (spenden). Wenn wir den Prozess aber verlieren, kommen auf unsere französischen KollegInnen enorme Kosten zu, neben der Strafe hohe Gerichts- , Anwalts-, Reise- und andere Kosten. Für diesen Fall bitten wir Sie, Jean-Luc Touly und den Vertrieb La Mare Aux Canards nicht alleine zu lassen.

Hefen Sie mit, dass der Prozess am 14.02.2013 zum Film „Water Makes Money“ unter der Beobachtung einer größtmöglichen Öffentlichkeit stattfindet!

 

 

 

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