Schiedsgerichte sind private, geheim verhandelnde nicht-Staatliche Gerichte zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten im Schiedsgerichtsverfahren. Die Schiedsrichter können von den Streitparteien frei gewählt werden. Die Schiedsrichter müssen privat bezahlt werden. Grundsätzlich sind Schiedssprüche endgültig und bindend. Sie können nur unter besonderen Umständen vor einem staatlichen Gericht angefochten werden.
Nicht genug, dass Deutschlands Bürger inklusive der extremen Anwaltskosten und Zinsen rund 5 Mrd. Euro an den Energiekonzern Vattenfall zahlen sollen, weil der zwei baufällige Atomkraftwerke früher abschalten musste als gedacht. Nun klagen auch noch drei österreichische Unternehmen bei einem Schiedsgericht nach dem skandalösen Vertrag über die Energiecharta auf Schadenersatz für entgangene Gewinne. Der Grund: der deutsche Gesetzgeber hat 2016 die Subventionen nach den Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gekürzt. Weiter