Neue Zockerhalle für Braunschweig jetzt in der Hamburger Straße geplant

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Hamburger Straße 52: hier soll demnächst die "Spielbank" einziehen. Foto: Bernhard Piest

Die Spielbanken Niedersachsen geben nicht auf. Nachdem der Mietvertrag über das Erdgeschoss des Reinicke und Richau Hauses in der Innenstadt mit Unternehmer Friedrich Knapp nicht zu Stande gekommen war, ist jetzt das „Socca Five“-Gebäude an der Hamburger Straße als Standort für eine Spielbank in Braunschweig geplant. Besitzer des Gebäudes ist die Streiff Holding GmbH & Co KG. Im Juli soll eröffnet werden.

Mit dem geänderten Standort sind die Probleme mit der Spielbank nicht vom Tisch. Auch an der neuen Lokalität werden nicht nur Roulette und andere klassische Glücksspiele angeboten, sondern auch 89 Spielautomaten aufgestellt. Und die sind das Problem. Hier beginnen die Karrieren von Spielsüchtigen, die oft in hohen Verschuldungen, zerbrochenen familiären Strukturen, Depression und Suizidalität enden. Und für die Spielsucht gilt wie für alle Suchterkrankungen, dass mit steigendem Angebot an Suchtmitteln die Zahl der Erkrankungen steigt. Es gibt genügend Spielautomaten in Braunschweig – von 2008 bis 2016 haben die Umsätze an Geldspielgeräten von jährlich 16 auf 26 Millionen € zugelegt! Und gerade Automaten in Spielbanken mit möglichen Einsätzen von bis 500 € / 3 Sekunden (unfassbare Summen!) bergen ein hohes Suchtrisiko, wesentlich höher als bei Automaten in Spielhallen, bei denen der Maximalverlust pro Stunde 60 € beträgt.Neben der Entwicklung der Sucht wird natürlich auch der Schutz von Personen mit bestehenden Suchterkrankungen beeinträchtigt.

Ob diese Situation und die möglichen Folgewirkungen der Firma Streiff Holding GmbH & Co KG bekannt sind?

Für die gesamte Lebenssituation, besonders die sozialen und sozialmedizinischen Verhältnisse vieler Menschen brächte die Eröffnung einer Spielbank eine Gefährdung oder einen Rückschlag. Betroffen sind insbesondere die Bewohner des Braunschweiger Nordens, also die angrenzenden Ortsteile Schwarzer Berg, Siegfriedviertel, Karl-Schmidt-Straße, Vorwerksiedlung.

Doch solche Argumente sind leider kein Thema bei der Entscheidung über die Genehmigung, so schreiben es die Gesetze vor. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sowohl das Baurecht als auch das „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“ eine Genehmigung zulassen. Es existiert kein Bebauungsplan für dieses Gebiet und es bestehe keine Notwendigkeit, diesen zu erstellen. Damit entfalle die Notwendigkeit, das Steuerungskonzept anzuwenden, obwohl das Grundstück Hamburger Straße 52 in einem Bereich liegt, der laut Steuerungskonzept nicht für die Zulassung von Spielhallen vorgesehen ist. Ist damit alles klar?

In unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Spielkasinos, weniger als 100 m entfernt, befinden sich bereits zwei Spielhallen (Strike 24, Hamburger Str. 50). Damit entsteht in diesem Abschnitt der Hamburger Straße ein neues Zentrum für Spieler! Kann diese Entwicklung gewünscht sein? Niedersachsen schreibt einen Mindestabstand von 100 m für Spielhallen vor. Diese Regel gilt zwar nicht für die Spielbank, allerdings weiß auch die Verwaltung, dass es sich eigentlich um eine Spielhalle handelt – immerhin werden 80% des Umsatzes über das Automatenspiel generiert. Also müsste die 100 m-Regel angewendet werden! Es mag sein, dass die Argumentation nicht reicht, um eine Nichtzulassung zu erwirken. Aber vielleicht für eine Zulassung unter Bedingungen: Spielbank ja – Automatenspiel nein. Jeder zusätzliche Geldspielautomat in Braunschweig richtet Schaden an.

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