Neubaugebiet „Stöckheim- Süd“: Missachtung von Naturschutz und Bürgerbeteiligung

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„Pressemitteilung“

Die BIBS-Fraktion kritisiert das Vorgehen der Stadtverwaltung beim geplanten Neubaugebiet „Stöckheim-Süd ST83“. Der Rat hatte in seiner Sitzung vom 21.02.2017 den Satzungsbeschluss gefasst. Darin enthalten waren Stellungnahmen und Anregungen, die Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 4 (2) BauGB und § 2 (2) BauGB die vom Gesetz her vorgegebene Bürgerbeteiligung ermöglichen sollen. Der Rat folgte sämtlichen Anregungen nicht.

Nun aber stellte sich im Nachhinein durch einen Bericht in der Braunschweiger Zeitung vom 09.03.2017 heraus, dass die BürgerInnen durch ein „Verwaltungs-versehen“ offenbar gar nicht davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass ihre gesetzlich verbindlich zu behandelnden Stellungnahmen in dieser Ratssitzung behandelt und negativ abgestimmt wurden.

„Es verwundert schon sehr, wenn der Bezirksbürgermeister in seiner Funktion als Ratsherr in der Sitzung behauptet, er habe bei all den Besichtigungen vor Ort keinen drohenden Konflikt erkennen können und erklärte, es seien sogar alle zufrieden“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Büchs. „Das scheint ja mitnichten so zu sein. Mit Blick auf den Umwelt- und Naturschutz ist das geplante Neubaugebiet im Übrigen auch gar nicht zulässig, befindet sich doch mit dem Feldhamster eine streng geschützte Art im Plangebiet. Nach der ‚Roten Liste Deutschland‘ ist diese Art ‚akut vom Aussterben bedroht‘. Das bedeutet gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass es verboten ist, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Bei Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen würde die Hamsterpopulation aussterben, weil man alle Feldhamster wegfangen und an einer neuen Stelle ansiedeln will. Der Ersatzlebensraum darf gemäß BNatSchG nur im ‚unmittelbaren räumlichen Zusammenhang‘ stehen – der Aktionsradius des wasserscheuen Feldhamsters liegt bei 100-300 Metern. Der Ersatzlebensraum soll sich nun aber westlich der Oker befinden, während sein Ursprungsgebiet im Osten der Oker lag. Der Fluss bildet für den Hamster eine unüberwindliche Barriere. Der vorgesehene Bebauungsplan verletzt daher in nachhaltiger Weise Naturschutzrecht und ist deshalb an dieser Stelle so nicht umsetzbar. Wir haben deshalb die Niedersächsische Bauaufsicht und Umweltschutzbehörde eingeschaltet. Gebaut werden darf noch nicht, selbst bauvorbereitende Maßnahmen dürfen nach Natur-schutzrecht erst beginnen, wenn nachgewiesen wurde, dass Ersatzflächen von den Hamstern auch angenommen werden. Dazu müssen diese aber überhaupt erst einmal den gesetzlichen Vorgaben entsprechen “, schließt Wolfgang Büchs.

Brief an Nds. Ministerium für Umwelt

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