Kurz und Klar 17.Januar

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Sehr unterschiedliche Entscheidungen zu Covid-19

Die aktuellen Schweizer Regelungen sowie die jeweilge Gültigkeitsdauer der schweizerischen COVID-Zertifiakte sind auf der Homepage des „Bundesamts für Gesundheit BAG“ abrufbar. Für Genesene beträgt sie in der Schweiz „365 Tage ab dem Testresultat“. Die Schweiz hatte die Dauer auf ein Jahr verlängert, weil Virologen schon im Herbst 2021 zu dem Schluss gekommen waren, dass eine überstandene COVID-Erkrankung für mindestens ein Jahr immunisieren kann. Allerdings ist auch in der Schweiz eine Verkürzung auf immerhin noch 270 Tage geplant, offenbar aber nur aus dem formalen Grund, damit das Schweizer Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt wird.

Das Robert-Koch-Institut (RKI), das zum Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach gehört, hat entschieden: Statt bisher einem halben Jahr soll der Status derjenigen, die von einer COVID-19-Erkrankung als genesen gelten, nur noch drei Monate umfassen. Die Neuregelung ist bereits am 15. Januar, wie Die Welt berichtet, in Kraft getreten. (Quelle RT) Die wissenschaftliche Begründung für diese unerwartete Entscheidung ist mir nicht bekannt. (b.k.)

Fehlinvestition

Die Polizei benutzt die Daten der Luca-App – Eine rechtliche Basis dafür gab es nicht, wie inzwischen die Staatsanwaltschaft einräumt. Während die Polizei unerlaubterweise die Daten nutzt, tun viele Gesundheitsämter genau das offenbar nicht mehr. Zu viele Kontaktdaten schwemmte die Luca-App ein, zu wenig Personal bei den Ämtern – Kontaktverfolgung eingestellt. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte nun, er könne zum Nutzen oder Erfolg der Luca-App keine Aussagen treffen. Klingt nicht mehr so toll. Über 21 Millionen Euro haben 13 Bundesländer ohne große Ausschreibungen und trotz Mahnungen von Expert:innen für eine App ausgegeben, die von den Ämtern kaum noch genutzt wird. (Quelle Freitag)

Mörder:innen

Täter, Mörder, Räuber: Im Gesetz und vor Gericht kommen immer nur Männer vor. Ist das ein Problem? Ja, meint ein Rechtsgutachten – es könnte sogar gegen unsere Verfassung verstoßen. Alle deutschen Gerichte müssen gendern. Alles andere ist gegen die Verfassung. Begründung: Das „pseudo-generische Maskulinum“ mache das „marginalisierte weibliche Geschlecht“ strukturell unsichtbar. So unterdrückt die gesellschaftlich dominante Gruppe der Männer die Frauen (=Diskriminierung). Frauen müssten sich ständig mitgemeint fühlen, erläutert das Gutachten, ihnen werde eine „beständige Anpassungsleistung“ abverlangt. Innerhalb der Gefängnispopulation stagniert die Frauenquote seit Jahren auf schockierend niedrigem Niveau: Nur 5,7 Prozent aller Insassen sind weiblich.

Kann denn Sprache daran etwas ändern? Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) schlägt in dieselbe Kerbe: „Sprache transportiert nicht nur Regeln, sondern formt und gestaltet gesellschaftliche Wirklichkeit.“ Ich hätte dazu einen Studienvorschlag: Die Rechtssprache im Bereich Strafrecht verwendet die kommenden zehn Jahre ausschließlich weibliche Formen. Danach einfach mal die Gefängnispopulation checken: Kamen Männer mit der geforderten Anpassungsleistung besser zurecht als Frauen? Oder sitzen im Gefängnis jetzt nur noch weibliche Angreiferinnen, Räuberinnen, Totschlägerinnen und Mörderinnen? Wär’ ja echt ein Ding! (Quelle Susanne Berkenheger im Freitag)

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