Krankenkasse verweigert Fahrtkostenübernahme Verlegungsfahrt trotz Krebsdiagnose nicht notwendig

0

* Krebs im Endstadion kein Grund für Verlegung in wohnortnahes Krankenhaus

* Ältere Verbraucherin soll Kosten für Rücktransport selbst übernehmen

* Verbraucherzentrale Niedersachsen hofft auf Einlenken der Krankenkasse

Braunschweig, 31.07.2018 – Krankentransport trotz Krebs im Endstadion medizi-nisch nicht notwendig – so die Einschätzung der Krankenkasse. Eine ältere Ver-braucherin aus Hannover war von München per Krankenwagen zurück in die Hei-mat gebracht worden. Der Grund: Krebs im Endstadion, nur noch wenige Zeit zu leben. Nun weigert sich ihre Krankenkasse, die Fahrtkosten zu übernehmen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt.

Eine ältere Dame aus Hannover reist mit ihren Kindern nach München, um den Jahres-wechsel bei Freunden zu feiern. Stattdessen kommt sie mit starken Bauchschmerzen ins Krankenhaus. Die Diagnose: Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadion. Nach Ein-schätzung der Ärzte hat sie nur noch wenige Tage oder Wochen zu leben. Sie empfeh-len einen Rücktransport in die Heimat. Da eine Zug- oder Autofahrt nicht möglich sei, organisiert die Klinik einen Liegendtransport. Nach weiteren Untersuchungen in Hanno-ver geben die Ärzte Entwarnung: kein Krebs. Jetzt soll die Patientin die Kosten für den Krankentransport tragen, da er medizinisch nicht notwendig war, so die Einschätzung ihrer Krankenkasse.

„Die Ablehnung der Kostenübernahme ist für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Eine Krebsdi-agnose dieser Härte sollte Grund genug für die Verlegung in ein wohnortnahes Kran-kenhaus sein.“ Auch rechtlich sieht der Experte den Fall klar. „Per Gesetz ist geregelt, dass eine medizinische Notwendigkeit für einen Krankentransport auch dann gegeben ist, wenn dadurch psychische Belastungen reduziert werden.“ Dies sei hier eindeutig der Fall. Es sei nicht zumutbar, dass eine tödlich erkrankte Patientin neben der Diagnose auch noch die Trennung von ihrer Familie verkraften müsse. „Wir hoffen sehr, dass die Krankenkasse einlenkt und die Kosten übernimmt“, so Kirchner.

Hintergrund: Krankentransport als Kassenleistung?

Erfolgt die Verlegung zu einem anderen Krankenhaus auf Wunsch des Patienten, muss er die Kosten selbst bezahlen. Hat die Krankenkasse dagegen einer Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus zugestimmt oder sie wird aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig, trägt sie die Kosten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kran-kenhaus eine notwendige Behandlung selbst nicht durchführen kann beziehungsweise durch die Verlegung in eine andere Klinik etwa Beschwerden gelindert oder psychische Belastungen reduziert werden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet persönliche und unabhängige Beratung bei Prob-lemen mit der gesetzlichen und privaten Krankversicherung. Eine Rechtsberatung im Gesund-heitswesen kostet bis zu 15 Minuten 15 Euro und kann nach Terminvereinbarung in fast allen Beratungsstellen vorgenommen werden. Weitere Informationen unter www.verbraucherzent-rale-niedersachsen.de/themenundpreise

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.