Kostenfreier Ratgeber des SoVD: Neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen

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Braunschweig/Berlin. Wer Pflege benötigt, steht plötzlich vor einer Herausforderung: Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung und wie ermittle ich meinen Pflegebedarf? Bisher konnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den notwendigen Bedarf mithilfe eines Tagebuchs dokumentieren. Doch inzwischen hat sich die Gesetzeslage deutlich verändert. Der Sozialverband SoVD hat nun ein neues Format veröffentlicht, das den Stand der Gesetzgebung von 2017 berücksichtigt.

 „Unser neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, sich auf die Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit besser vorzubereiten. Dies ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen“, erklärt Adolf Bauer, der Präsident des Sozialverband SoVD.

Bei Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit prüft die Pflegekasse nicht selbst. Sie gibt den Auftrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder an unabhängige Gutachter, die den Hilfebedarf anhand eines Fragenkatalogs ermitteln.

 „Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Mit Hilfe des Pflegetagebuchs können die Betroffenen den Gutachtern ihre Situation ausführlich beschreiben und ihren Bedarf verdeutlichen“, sagt Florian Schönberg, der Pflegeexperte des SoVD. Das neue Pflegetagebuch des SoVD steht zum Download unter sovd.de/pflegetagebuch bereit. Auch unter materialbestellung@sovd.de können die Bücher geordert werden. Einige Exemplare können auch im SoVD-Beratungszentrum am Bäckerklint 8 in Braunschweig abgeholt werden. Zudem kann man die Publikation beim SoVD per Post bestellen: Sozialverband Deutschland e. V., Abteilung PAD, Stralauer Straße 63,10179 Berlin. Der Bestellung bitte einen mit 1,00 Euro frankierten und mit Postanschrift versehenen Briefumschlag (DIN A4 oder A5) beilegen. Der Ratgeber ist kostenfrei.

Der Sozialverband SoVD berät seine Mitglieder auch in Fragen der sozialen Pflegeversicherung. Zum Beispiel zum Thema Pflegegrad.

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