„Klimatische Auswirkung von Beschlüssen transparent darstellen“

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Zerstörter Schlosspark in der Innenstadt von Braunschweig. Heute ist alles versiegelt

So ist eine aktuelle Mitteilung der Braunschweiger Stadtverwaltung überschrieben. Sie bezieht sich auf einen Auftrag des Rates an die Verwaltung vom Juli 2020, zu prüfen, bei welchen Vorlagen die Darstellung der Klimawirkungen „sinnvoll und praktikabel“ ist. Man fragt sich natürlich, warum nicht alle Vorlagen daraufhin untersucht werden. Diese Vorgehensweise war bei der damaligen Beschlussfassung von den Linken eingebracht worden, wurde aber abgelehnt. Stattdessen sollte eine Auswahl von Vorlagen auf die Klimawirkung überprüft werden. Die Verwaltung legt jetzt eine Art Zwischenergebnis dieses Auftrags vor – es soll „im laufenden Jahr“ mit den betroffenen Verwaltungseinheiten vertieft ausgearbeitet werden, so dass danach ein einsatzfähiges Konzept präsentiert werden kann.

Noch immer gibt es keine Solaranlagen auf braunschweiger Behördendächern. Bild von cverkest auf Pixabay

Was steht in diesem Zwischenbericht?

Zunächst wird auftragsgemäß eine Auswahl von Themenbereichen vorgenommen, bei denen die Klimaauswirkung von Beschlüssen überprüft werden soll. Die Komplexe „Energie / Gebäude“ und „Verkehr / Mobilität“ wurden als vordringlich erkannt und für eine „Hauptprüfung“ ausgewählt. Hinter dieser Auswahl steht die Situation, dass diese Bereiche als Verursacher von schädlichen Klimagasen einen sehr hohen Anteil haben und gleichzeitig die Stadt über erhebliche Einflussmöglichkeiten verfügt. Durchgefallen sind die Bereiche Ressourcen / Lebensstil, CO2-Speicherung, Bildung, Investment / Divestment, Anpassung an Klimawandel. Sie kommen nicht in die Hauptprüfung. Diese soll Antwort geben auf die Frage, ob die Klimawirkungen positiv, neutral oder negativ sind. Bei einem Negativergebnis kann die Maßnahme verworfen werden, Alternativen ausgewählt werden, oder sie wird trotzdem beschlossen, möglicherweise aber einschließlich von Kompensationen.

Kritik des Verwaltungsberichts

Bei der Auswahl der Bereiche für die Hauptprüfung wurde die CO2-Speicherung mit den Unterpunkten Flächenverbrauch, Ver- bzw. Entsiegelung, Wälder, Bäume, Moore ausgeschlossen. Diese Bereiche erscheinen jedoch unverzichtbar für eine Beurteilung, einerseits wegen der hohen Relevanz als CO2-Speicher, andererseits wegen des großen Interesses der Bevölkerung an den genannten Themen. Beispiele waren die Schlossparkzerstörung, die Startbahnverlängerung, die Diskussionen um die Neugestaltung von Jasperallee und Hagenmarkt. Die genannten Punkte ließen sich gut ergänzen um „Grünbereiche, Begrünungen“ aus dem Abschnitt Klimaanpassung.

Allein die Preiskrönung des Entwurfes zur Neugestaltung es Hagenmarktes durch die Stadt, in dem der Platz zugepflastert werden sollte und die noch vorhandenen Robinien gefällt werden sollten, weist auf das Unverständnis oder Unwissen der städtischen Entscheidungsträger hinsichtlich der kommunalen klimapolitischen Herausforderungen hin. Hier der Markt im derzeitigen Zustand mit der Katharinenkirche im Hintergrund. Foto: Uwe Meier

Es erregt Erstaunen, wieviel Zeit sich die Verwaltung für die Erarbeitung dieser Mitteilung gelassen hat, nämlich ein halbes Jahr und wie lange es noch dauern soll, bis das Konzept einsatzfähig ist, also noch mindestens 1 Jahr. Die Verwaltung hat offenbar überhaupt nicht verstanden, dass die Klimaentwicklung eine Notfallsituation ist. Sie sollte sich den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28.11.2019 vor Augen führen, mit dem der Klimanotstand ausgerufen wurde. Warum wird in dieser Situation so ein Konzept nicht innerhalb von einem Monat gebrauchsfertig erarbeitet? Die Braunschweiger Verwaltung handelt wie eine Feuerwehr, die nach einem Notruf antwortet: „Wir kommen, allerdings müssen wir erst noch mit unseren Fahrzeugen durch die Waschanlage, außerdem muss der Außenspiegel noch durch einen besseren ausgewechselt werden.“

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