Kann Dr. Gert Hoffmann noch Ehrenbürger von Braunschweig werden?

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Kann Dr. Gert Hoffmann noch Ehrenbürger von Braunschweig werden, wenn die NPD als verfassungsfeindliche Partei verboten wird?

Diese Frage stellt sich zwangsläufig, wenn man Hoffmanns Ausführungen zu Minna Faßhauer hört.

Er begründet seine Weigerung, Minna Faßhauer im Namen der Stadt zu ehren, damit, dass sie Mitglied der KPD war und sich „bis zu ihrem Tode mit der Partei und ihren Zielen voll inhaltlich identifiziert, also mit vollem Bewußtsein einer verfassungsfeindlichen Partei in der Bundesrepublik Deutschland angehört und von dieser sich nie distanziert hat“ (Mitteilung vom 10.9. an den Verwaltungsausschuss vom 2.10.2012, RatsDrucksache 12543/12).

Erläuternd führt Hoffmann dann weiter aus: „Und bei dieser Betrachtung ergibt sich eindeutig, dass sie als Mitglied der KPD auch nach 1945 in der Bundesrepublik in einer Partei und Organisation geblieben ist, die auch die neue Demokratie und Verfassung aktiv, aggressiv und denunziatorisch bekämpft hat. Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1956 die KPD als verfassungsfeindlich verboten.

1956 wurde die KPD verboten, Minna Faßhauer ist aber bereits 1949 verstorben und erst 1949 trat mit dem Grundgesetz auch die Verfassung in Kraft.

Als stundentischer Führungsfunktionär der NPD hat Hoffmann dagegen noch Ende der 1960ger Jahre ideologisch und organisatorisch für diese Partei gewirkt. Auch nach Jahrzehnten hat sich Hoffmann noch immer nicht ausdrücklich von seinem verblendeten Irrweg und seinen politischen Wurzeln in der NPD distanziert.

Mit seiner Expertise zur Beurteilung von Verfassungstreue hat Herr Hoffmann Maßstäbe zur Beurteilung seiner eigenen Vita gesetzt.

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