Heizkraftwerk Mitte: Heizen mit Bahnschwellen und belastetem Holz?

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Heizkraftwerk Mitte. Foto: BS-Energy

Wie kann ein Biomasse-Heizkraftwerk mit der Verbrennung von Bahnschwellen oder schwermetallhaltigem Holz betrieben werden? Gar nicht, sind BIBS-Fraktion und Gesetzgeber einer Meinung.

BS Energy plant die Errichtung eines Altholz-Biomasse-Heizkraftwerkes an der Hamburger Straße. Aus den vorliegenden Antragsunterlagen geht hervor, dass die Verbrennung solchen Holzes ausdrücklich erlaubt werden soll.

Erstaunlich: Dabei soll auch noch auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Und das, obwohl das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) klar festhält, dass für „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, durch den Einsatz von

– gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz oder

– Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz

sowie daraus anfallenden Resten, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind oder Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Pflicht ist. (Anlage 1 des UVPG: Liste UVP-pflichtige Vorhaben, Nr. 8.2 https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/anlage_1.html)

Der Einsatz von Holz, das mit Holzschutzmitteln (Altholzklasse A IV) oder halogenorganischen Verbindungen (Altholzklasse A III) belastet ist, wird in der Planung des Heizkraftwerks aber explizit vorgesehen.

„Da sich offenbar alle Beteiligten über diese Vorgaben hinwegsetzen wollen, fordern wir nun auch im Rat, dass die UVP durchgeführt wird“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum. „Unser Antrag wurde bereits im Finanzausschuss am 05.09. vorberaten und mit breiter Mehrheit abgelehnt. Besonders erstaunlich ist, dass sich auch eine seit Jahrzehnten zumindest auf dem Papier für Umwelt- und Klimaschutz einsetzende Partei gegen eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesprochen hat. Hoffentlich besinnt man sich in der Ratssitzung am 17.09. noch, da es gemäß UVPG und Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schlicht und einfach verboten ist, in einem Biomassekraftwerk gefährliche Abfälle ohne vorgehende UVP zu verbrennen. Das kann noch verhindert werden, wenn nach einer UVP die Antragsunterlagen gesetzeskonform abgeändert und nachgebessert werden“, so Rosenbaum abschließend.

Die BIBS-Fraktion fordert für Braunschweig, anstelle der umweltbelastenden Sperrmüllverbrennung mit gefährlichen Stoffen die Umstellung auf ein effizientes Gas-Heizkraftwerk als Brückentechnologie, bis echte regenerative Energievarianten verfügbar sind. Sie wundert sich über das merkwürdige Schweigen darüber, warum die zunächst groß angekündigte Wärmeleitung für die Abwärme aus den Stahlwerken Salzgitter nicht weiterverfolgt wurde. Dadurch wären überhaupt keine zusätzlichen Emissionen erzeugt und die regionale Zusammenarbeit wäre gestärkt.

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