Gut zu wissen – Verbrauchertipp Warnung vor Mahnungen der E – Net Payment Group

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Zahlreiche Verbraucher in Niedersachsen berichten aktuell von dubiosen Schreiben der E-Net Payment Group. Gefordert wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 760 Euro wegen angeblicher Schulden bei Gewinn- und Zeitschriftenverlagen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, die Mahnung zu ignorieren und keinesfalls zu zahlen.  In den Schreiben heißt es, ein gerichtliches Mahnverfahren sei bereits eingeleitet, die Zwangsvollstreckung mittels Gerichtsvollzieher oder sogar die Pfändung zukünftiger Rentenansprüche wird angedroht. „Verbraucher werden damit massiv unter Druck gesetzt, das geforderte Geld mit dem vorbereiteten Überweisungsträger zu zahlen“, erklärt Petra Wolf Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Besonders perfide: Als Entgegenkommen schlägt die Firma ein Vergleichsangebot in Höhe von 305 Euro vor, zu zahlen innerhalb von drei Tagen. 

Wie mit den Mahnungen umgehen?  „Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen, die Mahnschreiben ignorieren und auf keinen Fall die angebliche Forderung bezahlen“, rät Wolf. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können nicht ohne ein vorheriges gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Reagieren sollten Verbraucher immer dann, wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt. Damit ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.   Die Masche ist nicht unbekannt: Immer wieder berichten Verbraucher von zweifelhaften Mahnungen und dubiosen Schreiben wegen angeblicher Schulden bei Gewinn- und Zeitschriftenverlagen – etwa der BDME Group, BDE Group oder EC-D & Ded Group SRL

 

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