Der Rat der Stadt hat die Pflicht die Verwaltung zu kontrollieren. Die BIBS sieht diese Pflicht als Verpflichtung und die Piraten immer dann, wenn es dringend geboten erscheint. Die SPD fühlt sich gut informiert, wie der Fraktionsvorsitzende Pesditschek es mal formulierte. Entsprechend häufig verlangen die BIBS Akteneinsicht, die Piraten gelegentlich auch. Die SPD jedoch äußerst selten.
Der Verwaltung fühlt sich durch die Akteneinsichten überfordert und beklagte sich. Die Piratenpartei nahm dazu hier Stellung. Ferner vertritt die Verwaltung den Standpunkt, dass für eine Akteneinsicht eine Begründung vorliegen müsse. Unausgesprochen habe die Begründung dann natürlich die Verwaltung zu prüfen, ob diese denn ausreichend sei. Gegen die Begründungspflicht klagten die BIBS und die Piratenpartei vor dem Verwaltungsgericht. „Verweigerte Akteneinsicht: Piraten klagen vor Verwaltungsgericht“.
Der Prozess und sein Ausgang haben einen grundsätzlichen Charakter. Das Urteil wird weit über unsere Stadt hinausreichen. „Das ist kein 08/15-Verfahren“, so der vorsitzende Richter und Präsident des Verwaltungsgerichts Christian Büschen.“ Weil das die BIBS als Bürgerinitiativenorganisation auch so sieht, nimmt sie diesen Prozess zum Anlass, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt einzuladen, denn schließlich geht es um deren Rechte, die die BIBS und Piraten hier vertreten. BIBS-Einladung
Das Gericht wird am gleichen Tag über beide Klagen entscheiden.