Erst die Genehmigung zur Rückholung des Atommülls beantragen, alles andere danach

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Von Asse II – Koordinationskreis


Der Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiberin von Asse II kürzlich aufgefordert, unverzüglich die Genehmigung der Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II zu beantragen.

Er fordert zudem, die Beantragung von Teilgenehmigungen für andere Baumaßnahmen auf oder an der Asse bis zur Genehmigung der Rückholung zurückzustellen. Außerdem muss die Zeit genutzt werden, um einen fairen Standortvergleich mit Standorten mit mindestens vier Kilometern Entfernung zur Wohnbebauung und auf geeignetem Baugrund durchzu-führen.

Der Asse II Koordinationskreis forderte darüberhinaus das Bundesumweltministerium (BMUV) auf, notfalls die BGE zu diesen Handlungen anzuweisen. Das Landesumwelt-ministerium und das Landesbergamt (LBEG) wurden aufgefordert, keine Teilgenehmi-gungen für die Errichtung neuer Atomanlagen auf oder an der Asse zu erteilen, solange nicht die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II genehmigt worden ist.

Ohne Genehmigung für die Rückholung des Atommülls gibt es keinen Antragsgrund für die Errichtung neuer Atomanlagen auf der Asse.

Weiterhin hat der Asse II Koordinationskreis die Mitglieder des Kreistages Wolfenbüttel, der Samtgemeideräte Elm-Asse, Sickte, Oderwald und des Stadtrates Wolfenbüttel eindringlich gebeten, sich mit den Sachverhalten um die Errichtung neuer Atomanlagen auf der Asse sowie mit den Problemen der Genehmigungsfähigkeit der Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II vertraut zu machen.

Auf dieser Basis sollten die Gremien die Forderungen des Asse II-Koordinationskreises an die BGE, das BMUV, die BaSE, das NMU und das LBEG diskutieren und diese Forderungen möglichst breit unterstützen.

Die großzügigen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, die seit dem Jahr 2016 regelmäßig über den „Zukunftsfonds Asse“ als relativ frei verfügbare Mittel an den Landkreis Wolfenbüttel fließen, dürfen keinen Grund darstellen, die Augen davor zu verschließen, dass die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, an der Asse Atomanlagen durch die BGE errichten zu lassen, die möglicherweise ganz anderen Zwecken dienen werden als der dringend notwendigen Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II.

Derzeit ist die BGE dabei, Genehmigungsanträge für verschiedene Atomanlagen (Zwischenlager, Konditionierungsanlage) auf der Asse vorzubereiten, ohne dass bislang die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II auch nur beantragt, geschweige denn genehmigt worden wäre. Dabei bestehen erhebliche Zweifel an der Genehmigungs-fähigkeit der Rückholung des Atommülls, insbesondere aus den Einlagerungskammern der 750-Meter-Sohle, vor allem hinsichtlich der bergrechtlichen und der strahlenschutzrecht-lichen Zulässigkeit.

Damit drohen in der Asse erhebliche Zerstörungen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie Eingriffe in den Wasserhaushalt der Asse. Dabei ist z. Zt. noch völlig ungewiss, ob und gegebenenfalls wann das mit diesen Baumaßnahmen angeblich zu unterstützende Ziel, nämlich die – vor allem für zukünftige Generationen – dringend notwendige Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II überhaupt von der BGE durchgeführt werden wird.

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