Einrichtung eines Bordells an der Berliner Straße: BIBS beantragt Aktualisierung des Bebauungsplans

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Um das Obergeschoss dieses Gebäudes geht es: Berliner Str. Ecke Petzvalstr. Foto: Hans-Georg Dempewolf

Die BIBS-Fraktion beantragt zur Ratssitzung am 29.9. eine Aktualisierung des Bebauungsplans an der Berliner Straße in Gliesmarode. Bereits heute existieren in diesem Gebiet schon Einrichtungen der Lebenshilfe und eines Rettungsdienstes. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans will die BIBS-Fraktion erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen gegeben werden, um den für das Gebiet eingereichten Bauantrag zur Errichtung eines Bordells zu verhindern. Eine solche Einrichtung ist mit dem im Umfeld schon jetzt befindlichen sozialen Einrichtungen unverträglich. Zudem soll mit einer Veränderungssperre bis zur erfolgten Neuaufstellung des Bebauungsplans aus dem Jahr 1973 die sofortige Genehmigung des Bordells durch die Verwaltung verhindert werden.

Mit dem neuen Bebauungsplan sollen nach Ansicht der BIBS-Fraktion insbesondere Betriebe für soziale, gesundheitliche und sportliche (Sporthallen für Hallenfußball, etc.) Zwecke gefördert werden. Ein bordellartiger Betrieb ist mit den Zielen des anvisierten Bebauungsplanes und den angrenzenden Wohngebieten unverträglich und sollte deswegen ausgeschlossen werden.

Die Praxis der Veränderung der rechtlichen Grundlage nach Einreichung eines Bauantrags ist gängige Verwaltungspraxis. Zum Beispiel strebte die Verwaltung mit Ds. 16574/13 für die Hildesheimer Str.-Süd im Jahre 2013 eine Änderung des Bebauungsplanes mit gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre an, um die rechtliche Grundlage zu schaffen, einen bereits eingereichten Bauantrag für ein Bordell ablehnen zu können. Dieses Vorgehen nimmt die BIBS-Fraktion nun als Vorbild.

Bereits kurz nach Einreichung des Bauantrags im Oktober 2019 hatte der Bezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach, nachdem Bezirksbürgermeister Stülten (SPD) und seine Stellvertreterin Tatjana Jenzen (BIBS) davon Kenntnis erlangten, einen interfraktionellen Antrag gestellt, der einstimmig angenommen wurde und die Ablehnung des Vorhabens zum Inhalt hatte. Umso mehr verwundert die Haltung der Verwaltung, seitdem nichts unternommen zu haben, das Vorhaben zu verhindern. An vergleichbar anderer Stelle hat sie das ja, wie am Beispiel „Hildesheimer Straße“ ersichtlich. Der BIBS-Antrag wird in der Sitzung des Bezirksrates Wabe-Schunter-Beberbach am 10.09., im Bauausschuss am 15.09 und im Planungs- und Umweltausschuss am 16.09. vorberaten werden. Der Rat soll dann am 29.9. entscheiden.

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