Ein klein wenig Diktatur (II)

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Welche Werte sind gemeint? Monetäre oder gesellschaftliche Bearbeitung Corinna Senftleben

Montag, 30. Januar 2012. Aus: „Mein Politblock

„Die Bun­des­re­gie­rung ver­langt die Umwand­lung Grie­chen­lands in ein Finanz­pro­tek­torat der Euro­gruppe. Athen habe die ihm ver­ord­neten Spar­ziele im letzten Jahr nicht erreicht und müsse sich daher einem „Haus­halts­kom­missar“ unter­werfen, heißt es in einem Papier, das Deutsch­land in Brüssel zur Zustim­mung vor­ge­legt hat.

Der „Haus­halts­kom­missar“ sei von den Euro­staaten zu ernennen und solle den grie­chi­schen Staats­etat mit­tels eines Veto­rechtes umfas­send kon­trol­lieren. Die demo­kra­tisch gewählte Regie­rung müsse sich ihm in Zukunft unterordnen.

Die deut­sche For­de­rung wird von Äuße­rungen ein­fluss­rei­cher Poli­tiker aus unter­schied­li­chen Par­teien unter­stützt; auch der neue Prä­si­dent des EU-​Parlaments, ein deut­scher Sozi­al­de­mo­krat, macht sich aus­drück­lich für die „Ein­schrän­kung der Sou­ve­rä­nität“ Grie­chen­lands stark.

 Das Ver­langen, das in Berlin schon seit zwei Jahren öffent­lich geäu­ßert wird, stößt in Grie­chen­land auf hef­tigen Pro­test. Ein Bei­trag in einer füh­renden bri­ti­schen Tages­zei­tung, der mitt­ler­weile auch in der fran­zö­si­schen Presse ver­breitet wird, ruft zu einem Zusam­men­schluss der großen EU-​Staaten gegen Deutsch­land auf.

Tat­säch­lich schließt der Plan der Bun­des­re­gie­rung, Athen in Sachen Haus­halt unter Kuratel zu stellen, an im Ber­liner Esta­blish­ment schon seit län­gerem ange­stellte Über­le­gungen an, die bis­lang in Deutsch­land und der EU beste­hende Demo­kratie zumin­dest par­tiell einzuschränken.

Finanzprotektorat

Wie es in einem Doku­ment heißt, das die Bun­des­re­gie­rung in Brüssel vor­ge­legt hat und dort nun umge­hend ver­ab­schiedet sehen will, habe Grie­chen­land die ihm auf­er­legten Spar­dik­tate letztes Jahr „höchst­wahr­schein­lich“ nicht erreicht.[1] Athen müsse des­halb, wenn es auch wei­terhin von der EU unter­stützt werden wolle, zwei Bedin­gungen erfüllen.

Ers­tens habe es sämt­liche Staats­aus­gaben der Schul­den­rück­zah­lung unter­zu­ordnen: „Staats­aus­gaben müssen zual­ler­erst für den Schul­den­dienst genutzt werden“, heißt es in dem Papier.

Zwei­tens und vor allem müsse die grie­chi­sche Regie­rung einen „Haus­halts­kom­missar“ akzep­tieren. Dieser solle von der Euro­gruppe ernannt werden und den Athener Staats­etat mit Hilfe eines Veto­rechtes umfas­send kon­trol­lieren. Grie­chen­land müsse diesen „neuen Über­wa­chungs­me­cha­nismus“ „in natio­nales Recht“ über­setzen — wie es in dem Papier heißt, „vor­zugs­weise durch eine Verfassungsreform“.

Käme es zur Ver­ab­schie­dung des Doku­ments, dann würde Grie­chen­land zum Finanz­pro­tek­torat der Euro­gruppe: Die par­la­men­ta­ri­sche Demo­kratie wäre im Kern­be­reich staat­li­chen Han­delns suspendiert.

Ein­ge­schränkte Souveränität […]“

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