Start Politik Demokratischer Diskurs in der Zange? (Teil 2)

Demokratischer Diskurs in der Zange? (Teil 2)

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Wie Faktenchecker und NGOs die Meinungsfreiheit gefährden

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.“ Papst Leo XIV[1]

Obwohl die Meinungsfreiheit durch Verfassung und Gesetze in Deutschland offiziell garantiert ist, wird sie besonders durch politische Überwachungs- und Beeinflussungsstrategien gefährdet, die sich zum Ziel gesetzt haben, vermeintlich extremistische und demokratiegefährdende Äußerungen zu unterdrücken. Mit den Landesmedienanstalten und staatlich geförderten Faktenchecker-NGOs hat sich seit 2014 aber darüber hinaus eine quasi staatliche Infrastruktur der Meinungskontrolle etabliert, wie sie Norbert Häring in seinem Buch „Der Wahrheitskomplex“ detailliert beschreibt.[2]

Seit Jahren wächst unter der Bevölkerung das Gefühl, nicht mehr frei und offen seine Meinung äußern zu können, ohne negative Reaktionen befürchten zu müssen. Etwa 60 Prozent der Befragten in einer dimap-Umfrage im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung bestätigten das im Oktober 2025 so. Nur 41 Prozent gaben an, überall das sagen zu können, was sie möchten ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.[3] Die Frage, ob man seine politische Meinung in Deutschland frei äußern kann oder ob Vorsicht geboten ist, zeigt im Zeitverlauf eine drastische Trendwende:

Der Glaube an die Meinungsfreiheit schwindet dramatisch

Noch 1990 zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung gaben 78 Prozent an, ihre Meinung frei äußern zu können, lediglich 16 Prozent glaubten, vorsichtig sein zu müssen. 2021 veränderten sich die Zustimmungswerte durch die öffentlichen Debatten während der Corona-Epidemie dramatisch: Nur noch 45 Prozent stimmten einer uneingeschränkten freien Meinungsäußerung zu, während 44 Prozent angaben, vorsichtig sein zu müssen. Fragt man nach den Gründen, so zeigt sich, dass Bürger die Einschränkung seltener durch staatliche Zensur begründen, sondern durch soziale Ablehnung. Es herrscht die Befürchtung vor, im Bekanntenkreis, in sozialen Medien oder im Beruf durch unpopuläre Meinungen ausgegrenzt zu werden. Die größte Zurückhaltung bei der freien Äußerung zeigen Befragte bei hochpolarisierten Themen wie Flucht & Migration, geschlechtergerechter Sprache sowie geopolitischen Konflikten, z.B. beim Ukraine-Krieg, der Haltung zu Russland und Israel.

Gründe für die Einengung der Meinungsfreiheit

Wie ist es dazu gekommen, dass in liberalen rechtsstaatlichen Demokratien die Furcht vor politisch inkorrekter Meinungsäußerung so stark zugenommen hat und dass demokratische Regierungen Instrumente entwickelten, unliebsame kritische Meinungsäußerungen einzuhegen oder zu sanktionieren? Etwa um 2014 entschlossen sich die westlichen Staaten gemeinsam mit der NATO, im Kontext des geopolitischen Konflikts um die Ukraine, Initiativen gegen Desinformation und zur Verbreitung eigener NATO-freundlicher Narrative zu organisieren. In enger Abstimmung mit dem „geheimdienstnahen Institute for Strategic Dialogue (ISD)“ und der „staatsnahen und staatlich alimentierten Amadeu Antonio Stiftung“ arbeitete das SPD-geführte Justizministerium ab 2015 daran, „die digitalen Medienplattformen zur Moderation von Inhalten mithilfe von externen Faktencheckern zu bewegen“[4]. Die Faktenchecker-Organisationen Correctiv, ARD-Faktenfinder, Mimikama, GADMO, dpa-Faktencheck u.v.a. sind aus dieser Initiative entstanden, werden z.T. mit Steuermitteln projektfinanziert, jedoch nicht direkt staatsfinanziert, das sähe zu sehr nach staatlicher Zensurbehörde aus.

Norbert Häring sieht in seinem Buch „Der Wahrheitskomplex“ drei Gründe;

  1. Kampf gegen „Desinformation“, was in der Praxis darauf hinausläuft, alle kritischen Informationen, die das jeweilige Narrativ der Regierung und der etablierten Parteien in Frage stellt, zu disqualifizieren und zu verdrängen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gewertet. Das Problem dabei: Wer darf auf welcher Grundlage eine Aussage als falsche Tatsachenbehauptung bewerten und sanktionieren? Dazu bräuchte es ein „Wahrheitsministerium“, das allerdings besser in George Orwells Dystopie „1984“ passen würde. Stattdessen hat die Regierung NGOs gefördert, die diesen Job erledigen. In der Corona-Pandemie wurde vor allem alles, was die Impfnotwendigkeit in Frage stellte, als unqualifizierte Meinungen von „Querdenkern“, „Schwurblern“ und „Corona-Leugnern“ dargestellt. Das Faktenchecking entpuppte sich schnell als Zensurinstrument unbotmäßiger Meinungen. Heute wissen wir besser, dass gewisse Tatsachenbehauptungen jener Zeit falsch waren, aber für das staatliche Pandemie-Management sehr nützlich (z.B. zur Evidenz des Tragens von  Masken und zu den Nebenwirkungen der Impfungen). Dennoch wurden die kritischen Stimmen heftig bekämpft und z.T. mit Sanktionen belegt (Bußgelder, Strafprozesse gegen Ärzte, dienstrechtliche Konsequenzen für kritische Beamte u.a.)
  • Der Kampf gegen Hass und Hetze im Netz. Dabei geht es darum, politisch hoch aufgeladene, polarisierende Debatten zu begrenzen, also z.B. Empörungsäußerungen über Israels Kriegsverbrechen in Gaza, die sofort unter das Verdikt „israelbezogener Antisemitismus“ fallen, oder Wut und Anfeindungen gegenüber Mandatsträgern. Damit möchte die Regierung ähnlich der „Majestätsbeleidigung“ einen sanktionierbaren Schutzraum um das politische Führungspersonal konstruieren, was bei ihrer Politik des Sozialabbaus und der Militarisierung der Gesellschaft nur zu verständlich ist. Die nur allzu verständliche Äußerung von Hass, Wut und ähnlich starken Gefühlen wird allerdings höchstrichterlich im Rahmen der Meinungsfreiheit auch dann zugelassen, wenn die Meinungsäußerung nicht durch Fakten rational begründet ist. Selbst fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von2024 ausdrücklich festgestellt[5]. Anders ist es mit eindeutig definierten Straftatbeständen wie Beleidigung, Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts.  Nicht rechtskonform sind jedoch die Unterdrückung bzw. Löschung politisch extremer Meinungen, in denen Faktenchecker Rassismus, Queerfeindlichkeit, rechtsradikale Gedanken, Antisemitismus oder so etwas Schwammiges wie die „Delegitimierung“ unseres Staates zu erkennen glauben. Das aber ist beabsichtigte staatlich geförderte Meinungskontrolle.

  • Die Verhinderung von Wahlmanipulationen und ausländischer Einmischung in Wahlen und politische Willensbildung. Die Affäre um die geleakten E-Mails der Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton 2016 machte die Öffentlichkeit nicht nur aufmerksam auf die Möglichkeiten russischer Einflussnahme auf den Wahlkampf, vielmehr führte die intransparente, mit teils widersprechenden Geheimdienstinformationen und Wahlkampfrhetorik aufgeladene Debatte zu einem massiven Verlust von Vertrauen der amerikanischen Bürger in ihre Medien: Eine Reuters-Umfrage aus dem Jahr 2022 ergab, dass nur noch 26 Prozent der Bevölkerung den Medien Glauben schenken.

 Digital Services Act (DSA) – das EU-Gesetz zur Meinungskontrolle

Das Gesetz zum Umgang mit „Desinformation“ wurde 2022 verabschiedet und trat Anfang 2024 für alle Plattformen in Kraft. Die wichtigsten Regeln besagen kurz gefasst:[6]

  • Die Plattformen müssen auf Anordnung nationaler Regierungsstellen Inhalte löschen, die diese für illegal halten.
  • Plattformen müssen ermöglichen, dass Nutzer problematische Inhalte melden können.
  • Hinweise von lizenzierten Vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Trusted Flagger) – zum Beispiel NGOs wie die „Meldestelle REspect!“  – müssen die Plattformen vorrangig und schnell bearbeiten.
  • Plattformen müssen Rechenschaft darüber ablegen, wieviele Inhalte sie mit „Moderationsmaßnahmen“ bearbeitet haben, große Plattformen darüber hinaus jährliche Risikoberichte zu ihrem Umgang mit schädlichen Inhalten vorlegen.
  • Wissenschaftler und NGOs müssen auf Daten der Plattformen zugreifen können.

Als „Moderationsmaßnahmen“ sind u.a. vorgesehen, die Sperre des Beitragserstellers, Zugangsbeschränkungen für die Webseite oder Einschränkung ihrer Sichtbarkeit (Shadow Banning). Sie sind anzuwenden, wenn die betreffenden Inhalte rechtswidrig oder schädlich sind. Mit „schädlich“ sind nach Artikel 35 „nachteilige Auswirkungen“ auf die gesellschaftliche Debatte um Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Nichtdiskriminierung u.ä. gemeint. Das ist sehr schwammig und beliebig auslegbar. Ein gefundenes Fressen für überambitionierte Faktenchecker!

 Diese Maßnahmen richten sich nicht allein gegen offensichtlich illegale Inhalte, sondern dienen „vorrangig“ der „Narrativkontrolle“, so die Einschätzung Norbert Härings. Und so wird eine intransparente, verdeckte staatlich geförderte Meinungsbeeinflussungsstruktur aufgebaut, die in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass die Grenzen des sozial und politisch tolerierbaren Meingsspektrums immer enger gezogen wurden, gleichzeitig aber das Vertrauen in Medien und Politik immer mehr abgenommen hat.

Die Opfer dieser Meinungsüberwachung sind Journalisten, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen, nicht den Narrativen des „Wahrheitsapparats“, wie der deutsche Journalist Hüseyin-Dogru: Der deutsch-türkische Journalist und Gründer der Medienplattform Red wurde im Mai 2025 vom Rat der Europäischen Union auf die Sanktionsliste gesetzt. Die EU wirft ihm vor, über seine Medienarbeit gezielt russische Staatspropaganda verbreitet und zur Destabilisierung der EU beigetragen zu haben. Infolge der Sanktionen wurden seine Bankkonten sowie die Konten seiner Ehefrau (!) weitgehend gesperrt und ein monatliches Existenzminimum festgelegt. Dogru bestreitet die Vorwürfe und hat rechtliche Schritte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet.

Oder Jacques Baud (Schweiz/Belgien): Der Schweizer Buchautor, Publizist und ehemalige strategische Analyst des Schweizer Nachrichtendienstes sowie NATO-Beobachter wurde im Dezember 2025 von der EU sanktioniert. Ihm wird vorgeworfen, in seinen Analysen und Büchern zum Ukraine-Krieg russische Narrative zu unterstützen. Da er in Brüssel lebt, führten die EU-Sanktionen auch bei ihm zum Einfrieren seiner Konten und Vermögenswerte. Auch Blogger wie Alexander Wallasch oder Podcaster wie Benjamin Berndt, der kontroverse politische Gäste unkommentiert zu Wort kommen lässt, geraten ins Visier der Landesmedienanstalten.

Damit zeigt die EU allen Journalisten und Kritikern, was ihnen blüht, wenn sie allzu weit von den staatlich verbürgten Narrativen abweichen. Eine unter staatlich verfügter Meinungskontrolle stehende Öffentlichkeit kann aber nicht die Basis einer demokratischen Willensbildung sein.

Hier geht es zu Teil 1:

Demokratischer Diskurs in der Zange?


[1] https://www.katholisch.de/papst-und-vatikan/papst-leo-xiv-meinungsfreiheit-auch-im-westen-beschraenkt

[2] Norbert Häring, Der Wahrheitskomplex. Wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen. Westend-Verlag 2026

[3] https://www.freiheit.org/de/deutschland/umfrage-zur-meinungsfreiheit-juengere-und-social-media-nutzer-fuehlen-sich-haeufiger

[4] Norbert Häring, S.114

[5] Norbert Häring, a.a.O., S.19

[6] Nach Norbert Häring, S.148

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