CDA Braunschweig fordert Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

0

Die CDA Braunschweig strebt eine Änderung des Niedersächsischen Wahlgesetzes an, durch die Menschen mit Behinderung das volle Wahlrecht im Sinne von Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten sollen. Thorsten Wendt, Kreisvorsitzender der Christlich-Demokra-tischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Braunschweig, erläutert: „Bisher schränkt das Niedersächsische Landeswahlgesetz das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung in bestimmten Fällen ein, so im Falle der dauerhaften Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten.“ Diese Einschränkung sei jedoch mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde und somit für sie rechtlich bindend ist, nicht vereinbar. Pressemitteilung

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.