Demnächst an der A 2 und den anderen Autobahnen vor Braunschweig
Informatives vom Flughafen Waggum
Die Landesregierung betrachtet neben dem JadeWeserPort die Startbahnverlängerung in Braunschweig als publikumswirksames Demonstrationsobjekt ihrer wirtschaftspolitischen Kompetenz zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Keiner der Befürworter des Vorhabens hat bisher jedoch nachweisen können, dass damit bestehende Arbeitsplätze gehalten oder neue geschaffen werden. Im übrigen sprechen sich Deutsche Bank, Lufthansa, Board of Air-line Representatives in Germany sowie ARD Panorama, Financial Times Deutschland, Der Spiegel und Frankfurter Allgemeine Zeitung gegen derartige Prestigeobjekte aus.
In Braunschweig versucht man, mit Blick auf Fördermittel Begründungen für das Vorhaben zu liefern, die jedoch widersprüchlich und inkonsistent erscheinen. So wurde z.B. 2003 im Masterplan ausgewiesen, die Firma IAV wolle sich bei einer Verlängerung der Startbahn am Flughafen ansiedeln. Tatsächlich hatte die Firma aber bereits 2002 diesen Plan aufgegeben. Die IHK Braunschweig wiederum wünscht eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur im Luftfahrtbereich. Die SPD hält dagegen, dass der Flughafen Braunschweig nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen für den Charterbetrieb ausgebaut werde. Und die CDU meint, das DLR habe vorgerechnet, dass man dort in den letzten 3 Jahren 30% Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen bekommen habe. Wohlgemerkt, ohne Verlängerung der Startbahn. Klare Linie oder Konfusion?
Leserbrief: München ist weiter
„ASSE II – ein Atomklo säuft ab!?“ Vortrag am Montag, den 27.11., 18.30...
Vortrag und Diskussion zur sogenannten "sicheren Endlagerung" von Atommüll im ehemaligen Bergwerk "ASSE II" bei Wolfenbüttel
Physiker, Göttingen
Wissenschaftlicher Beirat von Attac-Deutschland
Moderation: Prof.Dr.Gottfried Orth, TU-Braunschweig
Montag, 27.11.2006, 18.30 Uhr, Altgebäude der TU-Braunschweig, Hörsaal 19.2, Eingang Pockelsstr.4
NABU und BUND: Flughafenbau unhaltbar
Der Flughafen Braunschweig hat am 23.09.2006 geänderte Planunterlagen für die Verlängerung der Start- und Landebahn vorgelegt. Die Änderungen erfolgten aufgrund der Ausweisung des Plangebiets als Vogelschutzgebiet über die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile". Die Naturschutzverbände BUND und NABU lehnen das beantragte Vorhaben ab.
Mit der Meldung als EU-Vogelschutzgebiet im Sommer 2006 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, alles zu verhindern was die ökologische Wertigkeit des Gebietes beeinträchtigen könnte (siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofes AZ.RSC - 244/05). Durch die vorgesehene Abholzung werden erwiesenermaßen mindestens 50 besonders geschützte Arten und 76 streng geschützte Arten mit z. T. sehr großer Populationsdichte und Individuenzahl betroffen sein. Weiterhin werden 18 Tagfalterarten, 103 Nachtfalterarten und 34 Totholzkäferarten durch die Zerstürung ihres Lebensraumes beeinträchtigt. Man kann daher bei dieser Waldzerstörung nicht von zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses ausgehen, wenn der Start nur eines einzigen Forschungsflugzeuges ermöglicht werden soll.
Entwurf für Luftreinhalte- und Aktionsplan liegt aus
Deutschland muss sich auf den Klimawandel einstellen
Bundesumweltminister Gabriel startet Kompetenzzentrum für Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt
Die Modellrechungen und Szenarien der Klimaforscher fügen sich immer schneller zu einem Bild zusammen: Das Klima in Deutschland wird sich bis zum Jahr 2100 spürbar ändern. Auf Einladung des Umweltbundesamtes (UBA) diskutieren heute in Berlin rund 200 Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung über Klimafolgen und die Anpassung an Klimaänderungen. „Es ist höchste Zeit, dass wir uns intensiver mit den Folgen des Klimawandels in Deutschland befassen. Wir müssen uns heute anpassen, um morgen nicht von seinen wirtschaftlichen und sozialen Folgen überrollt zu werden. Hierfür benötigen wir eine gemeinsame nationale Strategie. Alle wichtigen Akteure müssen hierfür mit ins Boot“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er gab auf der Veranstaltung zusammen mit UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge den Startschuss für das neue „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass)“ im UBA. KomPass soll Fachwissen vernetzen und Entscheidungsträger in Unternehmen und Verwaltung sowie die Öffentlichkeit informieren. „Wir müssen wissen, was uns erwartet. Nur dann können wir uns optimal und zu vertretbaren Kosten an den Klimawandel anpassen“, so UBA-Präsident Troge.
Wider gesundes Rechtsempfinden: Das Urteil zur Umwelt-Klage gegen das Land Niedersachen
Wider gesundes Rechtsempfinden: Das Urteil zur Umwelt-Klage gegen das Land Niedersachen
Das Niedersächsische Umweltministerium reagierte nach langem Hinhalten kurz vor der Verhandlung der Umwelt-Klage zweier Bürgerinnen mit der Vorlage des Entwurfes eines "Luftreinhalte- und Aktionsplanes". Mit dieser Taktik wurde erreicht, dass der der "Glanz" der Verwaltung in Person des OB Hoffmann nicht vor der Wahl durch eine Niederlage noch einen Kratzer bekäme.
Dieser blieb der Verhandlung wieder einmal fern, übrigens ohne sich abzumelden, was aber ausser dem betonten Ausdruck der Verwunderung des Verwaltungsrichters keinen weiteren Einfluss hatte. Nur etwa 20 Minuten nach der mündlichen Verhandlung wurde das Urteil verkündet.
Das Urteil beruht auf der Auffassung des Gerichts, dass der Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplan den Vorgaben gerecht werde. Ein Anspruch auf die Wiederaufstellung des Messcontainers bestehe zudem nicht.
Es ist allerdings fraglich, ob das Gericht überhaupt diesen Entwurf einbeziehen darf. Bis zum 31.Oktober liegt der Plan im Rahmen der Bürgerbeteilung aus. Danach sind also rein theoretisch noch Änderungen möglich. Zwar wissen wir, dass solche Bürgerbeteiligungen eine Farce sind, dennoch sind gewisse Regeln einzuhalten. Dem entzieht sich nun das Gericht: es tut so, als sei der Plan beschlossene Sache. Ein Verfahrensfehler?
Vorbild Behörde
Vorbild Behörde: Klima schürtzen mit Ökostrom
Broschüre hilft Behörden bei der europaweiten Ausschreibung ihrer Stromlieferung aus erneuerbaren Energien
Die Stromproduktion aus fossilen Energieträgern – wie Kohle und Gas – erzeugt viel klimaschädliches Kohlendioxid. Anders sieht es bei Strom aus erneuerbaren Energiequellen – wie Wind, Wasser oder Biomasse – aus. Dieser so genannte Ökostrom hilft, das Klima zu schürtzen. Gerade öffentliche Auftraggeber – etwa Behörden – können Vorbilder im Klimaschutz sein, indem sie Ökostrom beziehen. Sie mürssen den Strom jedoch in einem transparenten Vergabeverfahren auf dem europäischen Markt beschaffen. Was dabei zu beachten ist, erläutert die neue Broschüre „Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren“ herausgegeben von Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA).



































