Begleitprozess als Bürgerbeteiligung!?

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„Pressemitteilung“

Nach der Mahnwache Anfang Juli hatte die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) der Vorsitzende der Begleitgruppe mitgeteilt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mahnwache erwarten, dass der Bevölkerung auf einer öffentlichen Veranstaltung alle Vorschläge der verschiedenen Gruppe vorgestellt werden, um sie dort zu diskutieren, bevor eine neue Struktur beschlossen wird. (Siehe ganz unten, Sie erhielten die Mail zur Kenntnis.) Da wir bis zur August-Mahnwache keine Reaktion erhalten hatten, erinnerten wir am 4. August (siehe unten). Am Dienstag teilte uns das Büro der Begleitgruppenvorsitzenden mit, „dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine öffentliche Veranstaltung stattfinden wird.“

Wenn die Hauptverwaltungsbeamten die Bürger mehr „mitnehmen“ wollen, warum stellen sie ihren und die anderen Vorschläge nicht vor und zur Diskussion?

Wann hat die Vorsitzende der Begleitgruppe bzw. deren Büro eine Pressemeldung zur Ankündigung der öffentlichen Sitzung der „Begleitgruppe groß“ herausgegeben? Sollten Sie die Ankündigung nicht oder erst gestern offiziell von der Begleitgruppe erhalten haben, hat das wohl auch nichts mit „Bürger mitnehmen“ zu tun.

Das ganze Verwirrspiel mit Begleitgruppe klein und groß ist schon nicht nachvollziehbar. In der „Begleitgruppe groß“ sitzen auch der Betreiber und die Ministerien. Das sind die Entscheider, sie begleiten nicht. In der Geschäftsordnung der Begleitgruppe werden sie aber als die „Nichtstimmberechtigten“ genannt. Die dort als Stimmberechtigten aufgeführt werden – also die regionalen (Interessen-)Vertreter, sind die, die zwar Beschlüsse fassen können, aber nicht entscheiden, sondern begleiten. Übertragen wäre das so, als ob die Geschäftsführung eines Unternehmens und der Betriebsrat der „Betriebsrat groß“ und der eigentliche Betriebsrat der „Betriebsrat klein“ wäre. Nur, dass ein Betriebsrat nicht nur angehört werden muss, sondern auch gesetzlich regelte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte hat. Dagegen wurde den Begleitgruppenmitgliedern in der Mediation, die zur Konfliktlösung führen sollte, empfohlen, Entscheidungen des Betreibers, die sie für nicht sachgemäß halten, „aktiv zu akzeptieren“. Die sog. Lex Asse sieht keine Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der Begleitgruppe (der regionalen Vertreter) vor. **

Beim Asse-Fonds hatte die Landrätin und der Kreistag keinerlei Interesse daran, die Zivilbevölkerung zu beteiligen. Der damaligen Vorschlag* der WAAG, einen Zukunftsrat aus verschiedenen Gruppen der Zivilbevölkerung zu bilden, der erst feststellen sollte, welche Nachteile der Nachteilsfonds ausgleichen soll – insbesondere die gesundheitlichen, wurde nicht aufgegriffen. Wahlgeschenke verteilen die PolitikerInnen wohl gerne selbst. Den Vorschlag, sich insbesondere mit den gesundheitlichen Nachteilen auseinanderzusetzen, lehnte die Landrätin auf einer Veranstaltung mit der „Begründung“ ab: „Wir wollen doch positive Vorschläge.“ Das einzige, was sie aus unseren Vorschlägen übernommen haben ist das Wort „Zukunft“, so wurde aus dem Asse-Fonds, der „Zukunftsfonds Asse“.

* http://waagwf.wordpress.com/2014/10/20/geld-verteilen-allein-lost-keine-probleme-­-waag-fordert-zukunftsrat/

** Weitere Anmerkungen der WAAG zum Begleitprozess auf http://waagwf.wordpress.com/2017/06/18/erste-hinweise-der-waag-zur-berichterstattung-am-17-6-17-ueber-den-asse-ii-begleitprozess/#more-4446

 

 

 

 

 

 

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