Ausblick 2015: Das ändert sich für Energieverbraucher

0

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/braunschweig

Ausblick 2015: Das ändert sich für Energieverbraucher Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt, was Haushalte jetzt wissen
müssen

Neues Jahr, neue Regeln – auch 2015 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Margrit Zawieja, Energieexpertin der VerbraucherzentraleNiedersachsen erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

•       Stromkosten: Die Ökostrom-Umlage wird 2015 erstmals leicht sinken, von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen – ob und um wie viel, liegt jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters.
•       Haushaltsgeräte: Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und derEnergieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhalten erstmals auch Kochplatten und Dunstanzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (also z.B. Drucker, Modems etc.) gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch.
•       Heizungsanlagen: Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen. Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1.2.2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26.9.2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungsplicht mit dem EU-Energielabel.  
•       Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31.12.2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1.2.2002 selbst  bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen sogenannten „Mindestwärmeschutz“ haben.  
•       Energiekennwerte: Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist bereits seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit
•       Energieberatung: Die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) wird überarbeitet und verbessert, der Geltungsbereich wird erweitert. Die neuen Regeln gelten ab 1.3.2015. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.