Alle Fahrraddemos auf Autobahnen verboten

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Von Projektwerkstatt Saasen

Autos wichtiger als Grundrechte ?

Am kommenden Samstag, 5. Juni, wollen bis zu 1000 Radfahrende gegen den Weiterbau der A39, das neue Gewerbegebiet Scheppau und die Folgen des Auto- und LKW-Verkehrs insgesamt für Mensch, Umwelt und Klima demonstrieren. Die Versammlungsbehörden haben aber nun die Nutzung von Autobahnen für diese Demos untersagt.

Dabei würden ihre Begründungen aber völlig weltfremd wirken, kritisieren Organisator*innen der Versammlungen den Bescheid. So werde in der Verfügung, die das Verbot des Befahrens der A2 und der A39 enthält, behauptet „die Bundesautobahnen sind von ihrem eingeschränkten Widmungszweck her von vornherein demonstrationsfrei“. Dieser Satz widerspräche nicht nur der aktuellen Rechtslage, sondern sei auch von jedermensch als Unsinn erkennbar, da andernorts solche Demonstrationen stattfänden. Der Versuch, Autobahnen als demo-freie Zonen zu erklären, erinnere an die wenige Monate zurückliegenden Behauptungen der Versammlungsbehörde in Wolfsburg, Straßen seien generell nicht für Versammlungen da.

Weltfremd erscheine auch die Ausführung, nach der auch die Gegenfahrbahn gesperrt werden müsse, weil sonst Gaffer eventuell Unfälle bauen würden. „Autobahn und Autofahrer*innen werden hier als ständige Gefahrenquellen benannt. Wäre das so, müssten alle Autobahnen sofort gesperrt werden!“ heißt es von den Demoorganisator*innen. Ebenso unsinnig seien Verweise auf Gefahren, die auf Autobahnen alltäglich sind. „Eine spezifische Gefahr durch die Demo sei nirgends benannt worden“.

Die Anmelder wollen noch heute Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. „Angesichts von Klimawandel und Unfalltoten sind die ständigen Sonderprivilegien des Autoverkehrs nicht mehr zu ertragen. Spätestens mit dem Klimaurteil des Verfassungsgerichts sollte auch in Städten, die bisher dem Autoverkehr sehr viel Vorrang einräumten oder sogar nur deshalb gebaut wurden, die Wichtigkeit der Verkehrswende bekannt sein. Freies Autofahren höher einzuräumen als das Grundrecht auf Versammlung, zeigt erhebliche Lernresistenz“.

Anmerkung BS-Spiegel: siehe dazu auch die Ankündigung der Aktion hier.

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