Verbraucherzentrale gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise

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Endlich ist sie da – die schönste Zeit des Jahres. Doch nicht immer verläuft der lang ersehnte Urlaub wie geplant. Was sollte bei Online-Buchungen beachtet werden? Welche Rechte haben Kunden, wenn Leistungen vor Reiseantritt geändert werden und was ist bei auftretenden Mängeln zu tun? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise.

Endlose Strände, Palmen und türkisblaues Wasser – die Werbeanzeigen machen Lust auf Urlaub. Mit „Tagesdeals“, Sonderangeboten und Restplätzen versuchen Online-Anbieter, Kunden zur schnellen Buchung zu verleiten. „Verbraucher sollten sich von vermeintlichen Schnäppchen nicht blenden lassen und Angebote in Ruhe vergleichen“, rät Mona Maria Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn: Bei online abgeschlossenen Reiseverträgen besteht kein Widerrufsrecht. „Nur bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, wie etwa Naturkatastrophen, kann kostenlos storniert werden. Andernfalls fallen hohe Gebühren an.“

Individual- oder Pauschalurlaub?

Pauschalreisende genießen gegenüber Individualreisenden einen erweiterten Schutz: Der Reiseveranstalter muss für die vertragsgemäße Durchführung der Reise einstehen. Er ist Ansprechpartner bei Mängeln und muss sich gegen eine Insolvenz versichern. Als Nachweis dient der Sicherungsschein, den Kunden erhalten müssen. „Werden mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen im Paket gebucht, handelt es sich um eine Pauschalreise. Kunden sollten darauf achten, eine Rechnung über den Gesamtpreis zu erhalten und sich die Musterformblätter durchlesen“, rät die Rechtsexpertin. Ebenfalls wichtig: Erst bezahlen, wenn der Reisesicherungsschein vorliegt.

Rechte bei Änderungen der Reiseleistungen

Viele Reiseveranstalter behalten sich vor, einzelne Leistungen nach der Buchung zu verändern – Kunden müssen aber nicht alles hinnehmen. Ändert sich etwa die Abflugzeit oder der Abflugort erheblich und unzumutbar, können sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. „Wichtig ist es, auf die vom Veranstalter gesetzte Frist zu achten. Ist sie verstrichen, gelten die angekündigten Änderungen als akzeptiert“, warnt Semmler.

Umgang mit Mängeln

Reisemängel sollten Urlauber vor Ort anzeigen und den Veranstalter auffordern, sie zu beheben. Nach der Reise gilt es, sämtliche Ansprüche per Einschreiben geltend zu machen und dabei Belege beizulegen. „Das neue Reiserecht sieht eine Frist von zwei Jahren vor. Besser ist es jedoch, direkt nach der Rückkehr tätig zu werden“, empfiehlt Semmler. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, Nachweise zu erbringen.

Weitere Tipps rund um die Reisebuchung unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/freizeit-reise/urlaub-planen-buchen

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