UN-Ausschuss rügt Umgang mit Sarrazins Thesen

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„Mit der Niederschlagung einer Klage wegen volksverhetzender Äußerungen des ehemaligen Bundesbankers und Berliner Wirtschaftssenators Thilo Sarrazin hat Deutschland gegen die Antirassismuskonvention der UNO verstoßen. Zu diesem Urteil gelangte der ständige Ausschuss zur Überwachung dieser Konvention (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, CERD) in Genf jetzt nach einer über dreijährigen Untersuchung.

Der CERD empfiehlt Deutschland, “seine Politik und Verfahren mit Blick auf die Verfolgung mutmaßlicher rassendiskriminierender Äußerungen sowie der Behauptung rassischer Überlegenheit zu überprüfen” und in Einklang zu bringen mit den Bestimmungen der UNO-Konvention. Zudem wird Berlin “aufgefordert”, das Urteil des CERD “breit zu veröffentlichen und es “insbesondere den Staatsanwaltschaften und Gerichten bekannt zu machen”. Der UN-Ausschuss erwartet binnen 90 Tagen einen Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung seiner Empfehlung.“ Der vollständige Text in der TAZ.

Der Braunschweig-Spiegel kommt der Bitte des CERD zur Veröffentlichung gerne nach. Die Redaktion des B-S ist über die Rüge des CERD nicht verwundert. Siehe auch: NSU – Die „Pannen“ hören nicht auf

Bleibt noch die Frage für den B-S, warum die SPD Herrn Sarrazin immer noch als Parteimitglied führt. Siehe auch: „Parteiausschluss abgeblasen: Sarrazin blamiert die SPD

Zum latenten Rassismus der Kommentar von  DANIEL BAX

 Das böse R-Wort

 

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