Ratsherr Rosenbaum erstattet Strafanzeige

0
Peter Rosenbaum (BIBS) spricht auf dem Kohlmarkt gegen rechtsradikale Hetze

Die Strafanzeige wird erstattet gegen das Führen von Schwarzen Listen, wobei Aspekte wie Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Bedrohung in Betracht kommen. Es handelt sich um Listen, die z. B. von „Nordkreuz“ und „Nürnberg 2.0“ aufgestellt werden, in denen Menschen und Organisationen seitens völkisch und rechtsradikaler Akteure in solchen Dossiers erfasst und verfolgt werden.

Es gibt „Schwarze Listen“, die im Internet auftauchen und in denen Menschen mit ihren persönlichen Daten erfasst sind. Die Betroffenen Menschen werden bespitzelt und bedroht.
Auf den Listen stehen (oder standen) neben Walter Lübcke, Meybritt Illner auch Menschen der Region Braunschweig wie der Oberbürgermeister von Salzgitter Frank Klingebiel oder der Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesminister Sigmar Gabriel.

Die in den Listen erfassten Personen werden in Registern geführt unter Rubriken wie Journalisten, Politiker, Wissenschaftler, Richter und Staatsanwälte. Aber auch Firmen, Verbände und Vereine werden genannt.

In den Listen stehen auch die Erläuterungen, was mit diesen bezweckt wird:

„Die Nutznießer, Profiteure und Helfershelfer der gegenwärtigen deutschfeindlichen, volksverräterischen Politik werden hier mit der ersten Registrierung veröffentlicht, damit durch aktive Mitarbeit des anständigen Teils des Deutschen Volkes weitere Informationen über diese Subjekte gesammelt werden können. So wird zu gegebener Zeit die Möglichkeit bestehen, die Verräter am Deutschen Volk angemessen zur Verantwortung zu ziehen.“

Jede/r die/der möchte, kann eine ihm/ihr unbequeme Person mit auf diese Liste setzen.

Es gibt auch für das hiesige gesellschaftliche und politische Umfeld in Niedersachsen weitere, wohl ähnliche Listen wie bei „Nordkreuz“ und „Nürnberg 2.0“ , Listen von Menschen und Organisationen, die seitens völkisch und rechtsradikaler Akteure in solchen Dossiers erfasst und verfolgt werden.

Die Listen der Betroffenen sollen in Niedersachsen den örtlichen Polizeidienststellen vorliegen, wie gestern in dem Fersehmagazin „Fakt“ (ab Min. 9:45) und heute auch in der Braunschweiger Zeitung berichtet wird.

Peter Rosenbaum beantragt neben der Erstattung der Strafanzeige auch Akteneinsicht in die in Rede stehenden Unterlagen, Listen und Schriftverkehre. Die Akteneinsicht ist hoch berechtigt, denn wie aus der Sendung Fakt deutlich wird, kommen in den rechtsradikalen Kreisen, die diese Listen anlegen, auch Polizisten und andere Staatsdiener vor.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.