Ebenfalls nicht unerwartet ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt und hat den Beschluss des Braunschweiger Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach die von der NPD geplante Kundgebung am kommenden Montag auf dem Burgplatz grundsätzlich zulässig ist. Anders als die Stadtverwaltung war auch das OVG der Auffassung, dass die geplante Veranstaltung in ihrer konkreten Durchführung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzenden Weise nicht unmittelbar gefährde.
Pressesprecher Rainer Keunecke sagte namens der Stadtverwaltung: „Da kann man nichts machen. Wir haben diesen Gerichtsbeschluss zu akzeptieren. Aber wir gehen davon aus, dass die Braunschweigerinnen und Braunschweiger ihrerseits mit einem starken Signal bekunden, dass eine solche provokative Veranstaltung von Rechtsradikalen in unserer Stadt unerwünscht ist.“