Im Zweifel gegen die Umwelt? Das Beispiel Gefahrstofflager Hillerse

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Thorsten Bock vor der Baustelle des inzwischen fertiggestellten Gefahrstofflagers

Ein Gefahrstofflager der Raiffeisen Waren GmbH bei Hillerse (Kreis GF), nahe Wipshausen (Kreis PE) zwischen Biogasanlage und „Naturschutzgebiet Okerauen“, wurde zur Lagerung von sehr giftigen, brandfördernden und explosionsgefährlichen Stoffen oder Gemischen errichtet. (siehe Braunschweig-Spiegel vom 15.5.2016, Braunschweig-Spiegel vom 16.5.2016, Braunschweig-Spiegel vom 22.7.2016)0

Die Lage zwischen einem großen Naturschutzgebiet und einer Biogasanlage, sowie die bauliche Lagerkapazität von 576 t bereiten Anwohnern und Umweltschützern große Bedenken. Nicht nur das Nebeneinander beider Anlagen, sondern auch das monopolähnlich geführte Genehmigungsverfahren des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig (GAA) ist besorgniserregend. Von einer Mitwirkung im laufenden Genehmigungsverfahren wurden verantwortliche Behörden der anliegenden Landkreise und Gemeinden, wie Bau- und Umweltämter vorsorglich entbunden. Besonders fragliche Auffälligkeiten, welche eine Akteneinsicht hervorbrachte, wurden dem niedersächsischen Umweltministerium mitgeteilt, um ihm durch neutrale Begutachtung zu ermöglichen ggf. Maßnahmen einzuleiten, um eine mögliche Katastrophe zu vermeiden.

 Infragegestellt wird:

· Ob die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns, mit bis dato unvollständigen Unterlagen erarbeitet wurde, wodurch möglicherweise der Antragsteller der Baugenehmigung begünstigt worden sei.

· Die Möglichkeit, das GAA könnte bei einem sicherheitsrelevanten Grund für einen Rückbau durch eine neutrale Prüfung der scheinbar unvollständigen Antragsunterlagen unter schweren Druck geraten, wodurch es möglicherweise den Weiterbau und die Ausstellung der Genehmigung anstandslos dem Umwelt- und Anwohnerschutz vorzog. Denn der Erbauer würde sicherlich einen möglichen Rückbau nicht ohne Prüfung der Zulassung finanzieren.

· Ob das GAA Einwendern und Behörden möglicherweise die Brisanz des Gefahrenpotenzials durch unvollständige Unterlagen verschwiegen hat.

· Der Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aufgrund des plausiblen Berichtes des Konstrukteurs ohne neutrales Gutachten, sowie die Bewertung zur Vorprüfung mit unvollständigen Unterlagen.

· Die Vervollständigung von Unterlagen mit Anweisung des GAA, nachdem die Fristen zur öffentlichen Beteiligung und der von öffentlichkeitsrelevanten Behörden schon lange abgelaufen war. Es wurde sogar ein Verzeichnis der gelagerten Stoffe, die Betrachtung vom Störfall „Explosion“, die Auswirkungen durch Brandgase, die Quelle der Erträglichkeitsgrenzwerte usw. nachgefordert.

· Ob das weitere Genehmigungsverfahren möglicherweise nur noch der gesetzlichen Abdeckung der Errichtung diente.

· Außerdem ist infrage gestellt, ob das effektive Verhindern eines Sammelwiederspruchs durch Androhung von Bearbeitungsgebühren bis zu 3000 € rechtens war.

 

Aufgrund möglicher Gefahren durch das Nebeneinander mit der Biogasanlage des Abwasserverbandes leitete die BiBS-Fraktion eine Klage gegen das GAA ein – Radio Okerwelle berichtete (siehe www.bibs-fraktion.de/fileadmin/user_upload/2017_11_27Hillerse_hn.mp3 ). Schließlich gäbe es finanzielle Haftpflichten bei einem möglichen Desaster mit der Biogasanlage als Auslöser, die ins Unermessliche gehen könnten. Als Teilhaber wäre die Stadt auch betroffen: Deshalb fordert die BIBS-Fraktion, dass die Stadt die Klage übernimmt

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