Genügt das geplante Klimaschutzgesetz den Vorgaben des Weltklimarates?

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In diesem Jahr will die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz (KSG) verabschieden, mit dem die Verminderungen der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 festgeschrieben werden. Am 18.2. 2019 wurde der Referentenentwurf vorgelegt. Darin werden die jährlichen Emissionsmengen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft für die Jahre 2021 bis 2030 exakt benannt. Für die Folgejahre gibt es noch ein Zwischenziel 2040, bis im Jahr 2050 das Endziel mit 95%iger Reduktion gegenüber 1990 erreicht werden soll. Weiter in der PDF.

Grafiken: Baptist Piest

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