Freispruch für Pressesprecher des Braunschweiger Bündnis gegen Rechts

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„Pressemitteilung“

Göttingen/Braunschweig, den 17.05.2017
Der Pressesprecher des Bündnis gegen Rechts in Braunschweig, David Janzen, ist nach einer umfangreichen Beweisaufnahme am gestrigen 16.05.2017 durch das Amtsgericht (AG) Braunschweig(Az.: NZS 9 Cs 702 Js 11955/16) von dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen worden. Dem 44-jährigen Janzen war von der Staatsanwaltschaft (StA) Braunschweig noch im Plädoyer vorgeworfen worden, bei einer Beschlagnahme seiner Kamera durch Einsatzkräfte der Braunschweiger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) gegen die Maßnahme selbst Widerstand geleistet zu haben.

Janzen, der freiberuflich als Fotograf und Journalist tätig ist und über einen Presseausweis verfügt, hatte am 29.02.2016 einen Polizeieinsatz dokumentiert, bei dem Demonstrierende gegen einen sog.BRAGIDA-Aufmarsch in Braunschweig von der BFE abgedrängt worden waren. Die Einsatzleitung behauptete in der Folge, es sei zu Straftaten gegenüber Polizeibeamten gekommen und Janzen hätte diese fotografiert und gefilmt. Insgesamt 7 Beamte der BFE umstellten daraufhin den überraschten Fotograf und forderten diesen auf, das Foto- und Videomaterial freiwillig heraus zu geben, da anderenfalls eine Beschlagnahme erfolgen würde. Janzen verweigerte mit dem Hinweis auf seinen Pressestatus die Herausgabe und wurde in der Folge von den Beamten zu Boden gebracht. Hierbei soll er sich „gesperrt“ haben.
Das Gericht konnte auf dem umfangreichen Videomaterial, welches die Polizei selbst angefertigt hatte, schon keine Straftaten gegenüber Polizeibeamten erkennen. Auch den beigezogenen Ermittlungsakten waren Straftaten zu Lasten von Polizeibeamten, die Janzen hätte womöglich dokumentieren können, nicht zu entnehmen. Das Gericht stellte daher schon den Sinn derBeschlagnahme des Materials von Janzen in Frage. Zum Freispruch führten letztendlich aber vor allem die Aussagen der den Einsatz durchführenden Polizeibeamten selbst. Diese haben bekundet, die Beschlagnahme gegenüber Janzen gar nicht angeordnet zu haben und körperlichen Zwang auch nicht angedroht zu haben, bevor Janzen zu Boden gebracht wurde.

„Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft konnte aus diversen Gründen keinen Bestand haben. Das Material hätte nie beschlagnahmt werden dürfen und die wesentlichen Förmlichkeiten sind bei der Diensthandlung der Polizeibeamten nicht eingehalten worden“ ärgert sich Rechtsanwalt Sven Adam, der Janzen rechtlich vertritt, über den Vorwurf. „Dass nach dem Ergebnis dieser Beweisaufnahme die ohnehin schlecht vorbereitete Staatsanwaltschaft auch im Plädoyer weiter an der Anklage festgehalten hat, war absurd“ so Adam abschließend.

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