Der Beitrag der Juristen an den „Euthanasie“-Verbrechen

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Grauer Bus aus Beton als Hinweis auf die Ausstellung und Veranstaltungen im "Schloss-Caree". Graue Busse holten unter der NS-Diktatur im Rahmen des sog. "Euthanasie"-Programms die Behinderten ab, um sie umzubringen. Hier der graue Bus in Beton vor der Schlossfassade 2015 in Braunschweig

Ich lade zu folgender Veranstaltung recht herzlich einladen:

Am Dienstag, den 28. Juli 2015, 18.00 Uhr werde ich in Braunschweig im Rahmenprogramm der Braunschweiger Station des „Grauen Busses“ (siehe auchunter  <http://www.grauerbus-braunschweig.de/>) einen Vortrag mit dem Titel: Der Beitrag der Juristen zu den „Euthanasie“-Verbrechen halten. Der Vortrag findet im Schlosscarree statt.

Zu den Komplizen des Massenmordes an den psychisch Kranken zählten auch mehrere Braunschweiger Juristen, darunter der Braunschweiger Oberlandesgerichtspräsident Nebelung und der Oberstaatsanwalt Hirte. Insofern ist der Vortrag sicher für Braunschweiger Bürger interessant. Ich verweise auf den anliegenden Text.

 

Der Beitrag der Juristen an den „Euthanasie“-Verbrechen

Während über die Massenmorde des Dritten Reiches inzwischen viel berichtet und weiter geforscht wird, gibt es noch immer zu wenig Aufklärung über die daran Beteiligten, insbesondere über die Schreibtischtäter, ohne deren organisatorische, juristische und legitimatorische Mitwirkung die Morde nicht hätten durchgeführt werden können.

Dies gilt besonders für den Tatbeitrag der Juristen zur „Euthanasie“. Denn auch in Niedersachen, insbesondere im Lande Braunschweig, haben Ärzte und Juristen effektive Beihilfe zu den Morden u. a. in Königslutter, Neuerkerode und Liebenburg geleistet. Dass die Schreibtischtäter sich der Mitwirkung an den Morden hätten entziehen können, zeigt die Weigerung der (viel zu) wenigen Richter, die die noch immer vorhandenen Handlungsspielräume nutzten. Auch darüber wird Helmut Kramer in seinem Vortrag berichten.

In dem Vortrag wird der Blick auch geöffnet für das sehr unterschiedliche Vorgehen der Nachkriegsjustiz gegen die beteiligten juristischen Schreibtischtäter. Dass Fritz Bauer noch während des Ausschwitz-Prozesses ein heute fast vergessenes Großverfahren gegen die nationalsozialistische Juristenprominenz wegen der Rückendeckung für die Anstaltsmorde eingeleitet und bis zu seinem Tod energisch vorangetrieben hat, ist wenig bekannt. Fast unbekannt ist, dass sein Nachfolger Horst Gauff als Frankfurter Generalstaatsanwalt in einem ominösen Geheimverfahren im Jahre 1970 diesen Juristen Straflosigkeit gewährt hatte.

Helmut Kramer wird auch darüber berichten, wie er es geschafft hat, dieses neben dem Auschwitz-Prozess zweite Großverfahren Fritz Bauers doch noch vor Gericht zu bringen – in einem Aufsehen erregenden Strafprozess.

Auch im Braunschweiger Land ließen es die Juristen an einer konsequenten Aufarbeitung der Anstaltsmorde fehlen. Die beteiligten Juristen gingen straflos aus und konnten ihre Karrieren fortsetzen. Man bemühte sich nicht einmal um eine Wiedergutmachung für die überlebenden Opfer, z. B. für die Witwe und Mutter Helene Heinemann. Ist es vielleicht ein bloßer Zufall, dass über den Umgang der Juristen mit der „Euthanasie“ und über die Fortsetzung der Karrieren der Täter auch im Land Braunschweig bis heute wenig aufgeklärt worden ist? In der Ausbildung der meisten Juristen kommen diese Dinge bestenfalls am Rande vor.

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