Liquidado: Teure Rechnung statt günstiger Restposten
"Pressemeldung"
Angebot nur noch für Unternehmen – Widerruf ausgeschlossen
Ob Elektronik, Kleidung, Lebensmittel oder Haushaltswaren – aufgemacht wie Ebay Kleinanzeigen lockt Liquidado mit günstigen Restposten. Doch statt eines Schnäppchen bekommen Verbraucher jetzt leicht eine Rechnung über 199 Euro. Der Grund: Die Plattform richtet sich plötzlich nur noch an Unternehmen – und schließt so das Widerrufsrecht aus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt Verbrauchern daher, den Online-Marktplatz zu nutzen.
Verbraucher können sich plötzlich nicht mehr auf www.liquidado.de registrieren. Die Online-Plattform hat nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sondern auch die Anmeldungsvoraussetzungen geändert. Das Problem: Für Verbraucher ist nicht sofort zu erkennen, dass sich Liquidado nur noch an Unternehmen richtet. „Die Seite ist genauso aufgebaut wie zuvor mit dem kleinen Unterschied, dass ein Bestellbutton mit ‚Verbraucher‘ und der andere mit ‚Unternehmer‘ beschriftet ist“, erklärt Mona Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Nutzer werden weiterhin geduzt, weder die Eingabe des Firmennamens noch ein Nachweis der gewerblichen Tätigkeit ist Pflicht. „Für uns sieht es so aus, als ob Verbraucher weiterhin angesprochen werden sollen“, sagt Semmler.
Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen Verbraucher sind sich der Beitragspflicht oft nicht bewusst
"Pressemitteilung"
Die Zahlung des Rundfunkbeitrags wirft immer wieder Fragen und Probleme auf. Aktuell wenden sich viele Verbraucher mit Anfragen zur Zwangsvollstreckung an die Rundfunkbeitragsberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Grund: Ihnen wurde das Konto gepfändet, eine Vollstreckung oder Hausdurchsuchung angekündigt. Die betroffenen Verbraucher sind sich meist keiner Schuld bewusst. Tatsächlich besteht jedoch Beitragspflicht bis der Beitragsservice eine Abmeldung oder Befreiung bestätigt.
Zunächst erhalten die Verbraucher beispielsweise ein Schreiben von Stadtkassen, dass ein Vollstreckungsauftrag vorliegt. Teilweise werden sie gebeten, an einem bestimmten Termin zu Hause zu sein oder es wird eine letzte Frist für die Zahlung genannt. Manchmal wird auch eine persönliche Rücksprache erwartet. „Betroffene Verbraucher sollten immer erst einmal den Kontakt suchen“, empfiehlt Kathrin Körber, Juristin in der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn das Vorgehen der Vollstreckungsbehörden ist sehr unterschiedlich. „Es gibt Gemeinden, die das persönliche Gespräch suchen, andere vollstrecken sofort in das Konto.“
Mit Licht in die dunkle Jahreszeit – Reparaturaktion der Fahrradinitiative
„Fake-Shops“ locken Kunden gezielt in die Falle Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Online-Shops
"Pressemitteilung"
Die neuesten Tablets und Smartphones, die angesagtesten Schuhe und Sonnenbrillen oder Haushaltsgeräte von Markenherstellern: Sogenannte Fake-Shops werben im Internet mit besonders niedrigen Preisen für hochwertige Waren. Produkte, die in anderen Shops zu einem höheren Preis oder gar nicht mehr verfügbar sind, werden auffällig günstig angeboten. Der Käufer bezahlt per Vorkasse, geliefert wird gefälschte, mangelhafte oder gar keine Ware. Im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen jetzt verschiedene Informationsmaterialien entwickelt, um Kunden vor betrügerischen Online-Shops zu warnen.
Dazu Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: „Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über „Fake-Shops“, die entweder gar keine oder nur minderwertige Ware liefern. Deshalb fördern wir das Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher aufzuklären und gegen diese kriminellen Geschäfte zu wappnen.“
Tipps für die kommende Jahreszeit vom TÜV NORD Braunschweig
Stürmische Zeiten: Worauf Autofahrer achten sollten
Herausgerissene Bäume, abgebrochene Äste und Unfälle sind im Herbst durch starke Windböen keine Seltenheit. „Die stürmische Jahreszeit bringt einigeTücken mit sich. Wird das Fahrzeug überraschend von einer Windböe erfasst, kann man leicht die Kontrolle verlieren“, erklärt Michael Schirmer, Leiter der TÜV-STATION Braunschweig. Bei Wind und Wetter sollten Fahrer einige grundsätzliche Dinge beachten wie zum Beispiel die Geschwindigkeit anpassen. Denn je schneller das Fahrzeug, desto größer ist die Auslenkung. „Und je langsamer man fährt, umso besser kann man plötzliche Böen ausgleichen“, ergänzt der Experte von TÜV NORD. Auch bei Überholmanövern gilt Vorsicht Insbesondere beim Überholen von LKWs oder Bussen müssen Fahrer den Windschatten und die anschließende Sogwirkung beachten. Das gilt übrigens auch an Waldrändern oder stark bebauten Gebieten. Zusätzliche Gefahr geht auch von auf die Straße gewehten Hindernissen sowie Glätte durch Regen und Laub aus.
Energieversorger dürfen Abschläge nicht jederzeit ändern
"Pressemitteilung"
Verbraucherzentrale geht gegen zwei Anbieter vor, die Forderungen mitten in der laufenden Abrechnungsperiode erhöhen wollten / Vorsicht bei
ähnlichen Ankündigungen
Abschläge für Strom und Gas sorgen immer wieder für Ärger. Eigentlich sollen sie eine Anzahlung auf die gelieferte Energie sein und Kunden vor hohen Nachzahlungen am Ende der Abrechnungsperiode schützen. Setzt ein Energieversorger die Abschläge jedoch zu hoch an, gewährt ihm der Kunde quasi eine Art Darlehen. Aus diesem Grund gibt es klare gesetzliche Vorgaben, wie Abschläge zu berechnen sind. Dazu gehört auch: Ein Energieversorger darf die Abschläge nicht mitten in der laufenden Abrechnungsperiode ändern. Der Marktwächter Energie hat deshalb zwei Anbieter abgemahnt.
Bei den abgemahnten Unternehmen handelt es sich um die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) und die enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbh. Von beiden Lieferanten liegt der Verbraucherzentrale ein Brief vor, in dem Kunden aufgefordert werden, in Zukunft einen deutlich höheren Abschlag zu zahlen. Begründung: Das Unternehmen habe vom Messstellenbetreiber aktuelle Informationen zum Stand des Stromzählers erhalten und daher festgestellt, dass deutlich mehr Strom verbraucht wird als erwartet. Wörtlich heißt es: „Ihre bisherige monatliche Zahlung deckt Ihren Stromverbrauch nicht. Aus diesem Grund müssen wir Ihre monatlichen Stromzahlungen bis zum Ende der Belieferungsperiode anpassen.“
Herbstwerkstatt der Klosterkirche Riddagshausen am 22. September
Weitere Litera(d)Tour mit Liedern, Geschichten und Gedichten rund um’s Radeln
App-Abzocke durch Drittanbieter
"Pressemitteilung"
Einsatz gegen Kostenfalle lohnt sich
Über Werbung auf ihrem Smartphone gelangte eine Verbraucherin auf ein vermeintlich kostenfreies Gewinnspiel und nahm daran teil. Prompt hatte sie ungewollte Abonnements abgeschlossen. Pro Woche wurden 6,99 Euro und 4,99 Euro über ihre Handyrechnung abgebucht. Mithilfe der Verbraucherzentrale Niedersachsen bekam die junge Frau den gesamten Betrag zurückerstattet.


































