Bundesfinanzministerium behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac

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Revision gegen Urteil des Hessischen Finanzgerichts zugelassen / Attac: Altmaier muss Schäuble-Weisung an Frankfurter Finanzamt zurücknehmen

Das Bundesfinanzministerium behindert weiterhin die Arbeit von Attac und beharrt auf einer Revision des Urteils des Hessischen Finanzgerichts in Kassel, das dem globalisierungskritischen Netzwerk 2016 eindeutig die Gemeinnützigkeit bestätigt hat. Wie am gestrigen Dienstag bekannt wurde, lässt der Bundesfinanzhof in München die Revision zu. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac weiter. Hier der vollständige Beitrag von ATTAC.

Klagebegründung

Urteil

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